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Wirtschaft: Squeeze-Out

Wenn Minderheitsaktionäre gegen ihren Willen aus einer Aktiengesellschaft gedrängt werden, nennt man das SqeezeOut (siehe Bericht auf dieser Seite). Die Voraussetzung dafür ist laut Aktiengesetz, dass der Hauptaktionär bereits 95 oder mehr Prozent des Grundkapitals besitzt.

Wenn Minderheitsaktionäre gegen ihren Willen aus einer Aktiengesellschaft gedrängt werden, nennt man das SqeezeOut (siehe Bericht auf dieser Seite). Die Voraussetzung dafür ist laut Aktiengesetz, dass der Hauptaktionär bereits 95 oder mehr Prozent des Grundkapitals besitzt. Die verdrängten Kleinaktionäre müssen ihre Aktien abgeben und bekommen stattdessen eine Abfindung. Über deren Höhe entscheiden die neuen Eigentümer in der Hauptversammlung. Den Squeeze-Out können die Kleinaktionäre auch per Klage nicht verhindern. Allerdings können sie vor Gericht um eine angemessene Höhe der Abfindung streiten. Ein solcher Gerichtsstreit ist die Regel bei einem Squeeze- Out. Die Gerichte bewerten die AGs meist nach dem Ertrag oder dem Aktienkurs der vergangenen drei Monate vor der letzten Hauptversammlung. sar

LEXIKON

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