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Wirtschaft: Staat springt für japanische Pleitebank ein

Größter Firmenzusammenbruch des Landes seit dem Zweiten Weltkrieg / Regierung um Vertrauen bemühtVON GA/HB TOKIO.Japans Finanzminister Hiroshi Mitsuzuka und der Gouverneur der Bank of Japan haben am Montag vormittag eine vollständige Absicherung der Kunden und Geschäftspartner des zusammengebrochenen Brokerhauses Yamaichi Securities zugesagt.

Größter Firmenzusammenbruch des Landes seit dem Zweiten Weltkrieg / Regierung um Vertrauen bemühtVON GA/HB TOKIO.Japans Finanzminister Hiroshi Mitsuzuka und der Gouverneur der Bank of Japan haben am Montag vormittag eine vollständige Absicherung der Kunden und Geschäftspartner des zusammengebrochenen Brokerhauses Yamaichi Securities zugesagt.In enger Abstimmung mit den Finanzbehörden anderer Staaten sind umfassende Anstrengungen an den internationalen Finanzmärkten zur Verhinderung einer Ausbreitung der Krise auf andere Finanzinstitute durch die Bereitstellung der erforderlichen Gelder vorgesehen. Gleichzeitig kündigte Mitsuzuka erstmals Sondermaßnahmen zur Überwindung der schweren Krise des japanischen Finanzsystems an.Er habe hierzu "detaillierte Untersuchungen zu weiteren Maßnahmen", die sich auf das gesamte Spektrum von Finanzinstituten beziehen, angeordnet. Konkret nannte der japanische Finanzminister "eine umfassende Nutzung des bestehenden Systems zur Sicherung von Bankeinlagen", die "dringende Stärkung des Entschädigungsfonds für hinterlegte Wertpapiere und des Zahlungs-Garantie-Systems für die Halter von Versicherungspolicen".Hierbei wolle er auch nicht ausschließen, Steuergelder einzusetzen.Mitsuzuka ließ allerdings offen, wann Entscheidungen von der japanischen Regierung gefällt werden sollen. Japans bislang viertgrößtes Wertpapierhaus Yamaichi Securities hatte auf einer um 6 Uhr morgens angesetzten Vorstandssitzung beschlossen, die Geschäftslizenz zurückzugeben und den Geschäftsbetrieb unverzüglich einzustellen.Yamaichi-Präsident Nozawa erklärte vor der Presse, das Brokerhaus habe an der Umsetzung eines einschneidenden Restrukturierungsplans gearbeitet. Wegen der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit illegalen Zahlungen an einen professionellen Unternehmenserpresser und Hauptversammlungsmanipulateur sei jedoch das Vertrauen der Öffentlichkeit stark erschüttert worden, dies habe zu einer gravierenden Ertragsverschlechterung geführt. Unternehmensprüfungen hätten dann zur Aufdeckung von hohen Buchverlusten und nicht bilanzierten Verbindlichkeiten von 264,8 Mrd.Yen geführt.Darüber hinaus habe der Verfall des Aktienkurses eine Mittelaufnahme unmöglich gemacht und so zur Illiquidität geführt.Konsequenz der über das Wochenende andauernden Vorstandsberatungen sei die Entscheidung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs gewesen. Der Kollaps von Yamaichi Securities stellt den größten Unternehmenszusammenbruch in der Nachkriegsgeschichte Japans dar.Das Unternehmen hat insgesamt Verbindlichkeiten von über 3 Bill.Yen, 7500 Mitarbeiter sowie weltweit 150 Niederlassungen.Per 30.September 1997 waren insgesamt Kundengelder in Höhe von 24 Bill.Yen verwaltet worden. Finanzminister Mitsuzuka bezifferte die außerbilanzlichen Verbindlichkeiten des zusammengebrochenen Brokerhauses jetzt mit 260 Mrd.Yen, nachdem sein Ministerium ursprünglich vage von "mindestens 200 Mrd.Yen" gesprochen hatte.Weiter führte der Minister aus, über diese versteckten Schulden sei er bereits vor einer Woche in Kenntnis gesetzt worden. Notenbank-Gouverneur Matsushita erklärte vor der Presse, die Bank of Japan sei sich bewußt, daß jetzt außerordenliche Anstrengungen unternommen werden müßten, um eine Beeinträchtigung des Finanzsystems insgesamt zu verhindern.Die Lage sei extrem kritisch.Der japanische Notenbankchef erklärte, direkter Anlaß für den Kollaps von Yamaichi seien "außerordentlich spezielle Umstände" gewesen.Im Interesse des Vertrauens in das Finanzsystem stelle die Bank of Japan Sondermittel als Überbrückung für die Auszahlung der Kundenguthaben, die Abwicklung bestehender Verträge und den Rückzug aus dem internationalen Geschäft zur Verfügung.

GA, HB

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