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Rund zwei Billionen Euro schuldet Deutschland seinen Kreditgebern. Und die Zahl wächst trotz Schuldenbremse und guter Konjunktur.

© Claudia Levetzow/dpa

Staatsverschuldung bei Ländern und Gemeinden: Rekordeinnahmen und trotzdem neue Schulden

Deutschland nimmt so viel Geld ein wie noch nie. Und doch verschulden sich Länder, Gemeinden und Kommunen immer mehr. Selbst beim Bundeshaushalt ist die schwarze Null schon wieder ein wenig rot.

Trotz Steuereinnahmen in Rekordhöhe steigt der Schuldenberg des deutschen Staates. Bund, Länder und Gemeinden einschließlich aller Kern- und Extrahaushalte standen am 31. März mit 2060,5 Milliarden Euro in der Kreide. Das sind 1,0 Prozent oder 20,8 Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte.

Hessens, Sachsen-Anhalts und Bremens Schulden steigen um über zehn Prozentpunkte

Die Schulden des Bundes kletterten um 0,8 Prozent auf rund 1292 Milliarden Euro. Zwar baute Finanzminister Wolfgang Schäuble die Verbindlichkeiten im Kernhaushalt leicht ab. Dafür stiegen jedoch die der Extrahaushalte um 5,2 Prozent oder 10,1 Milliarden Euro. Das geht vor allem auf das Konto der Bad Bank FMS Wertmanagement, in der die faulen Wertpapiere und Kredite der während der Finanzkrise verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate gelagert sind. Die Schulden der Länder kletterten um 0,7 Prozent auf 624 Milliarden Euro. Während vor allem Sachsen (minus 19,1 Prozent) und Baden-Württemberg (minus 10,6) Rückgänge meldeten, gab es in Hessen (plus 14,7 Prozent), Sachsen-Anhalt (plus 11,7) und Bremen (plus 10,1) deutliche Anstiege. Die Verschuldung der Gemeinden nahm um 4,8 Prozent auf 145 Milliarden Euro zu. Hier gelang nur den Kommunen in Thüringen (minus 2,7 Prozent) und in Sachsen-Anhalt (minus 0,1) ein Abbau.

In der Summe sinken die Schulden

Nach Prognose des Kieler Instituts für Weltwirtschaft dürfte der Schuldenstand des Staates in diesem Jahr auf 71,2 Prozent und 2016 auf 67,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes sinken. 2014 waren es noch 74,7 Prozent. Die EU-Richtlinien sehen eigentlich eine Obergrenze von 60 Prozent vor.

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