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Wirtschaft: Stabilitätspakt

Die Richtlinien für den Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden auf deutsche Initiative hin auf dem EU-Gipfel in Dublin 1996 verabschiedet. Die Inflationsrate darf danach nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.

Die Richtlinien für den Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden auf deutsche Initiative hin auf dem EU-Gipfel in Dublin 1996 verabschiedet. Die Inflationsrate darf danach nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen. Die Gesamtverschuldung eines Staates darf maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen und die Neuverschuldung maximal drei Prozent. Ausnahmen sind zugelassen bei unbeeinflussbaren Ereignissen oder einer schweren Rezession, das heißt, wenn das BIP im Jahresvergleich um mindestens zwei Prozent gesunken ist. Sonst muss bei Überschreitung der Drei-Prozent-Obergrenze eine zinslose Einlage bei der Europäischen Zentralbank hinterlegt werden. hin

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