Städte müssen Rodler in Parks nicht auf mögliche Absätze in Hängen hinweisen oder gefährliche Strecken sperren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az: I-9 U 81/10). Tsp
Wirtschaft : Stadt haftet nicht für Rodelstrecke
Städte müssen Rodler in Parks nicht auf mögliche Absätze in Hängen hinweisen oder gefährliche Strecken sperren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az: I-9 U 81/10). Tsp
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