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Statistik: Kosten der Arbeitslosigkeit 2007 deutlich gefallen

Allem Anschein nach scheint der rigide Sparkurs der Agenturen für Arbeit eine Auswirkung zu haben: Unter dem Strich kostete ein Arbeitsloser deutsche Steuer- und Beitragszahler ein gutes Stück weniger als in den vergangenen Jahren.

Die deutschen Steuer- und Beitragszahler mussten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2007 deutlich weniger zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit ausgeben als in den Vorjahren. "Im Jahr 2007 betrugen die gesamtfiskalischen Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit in Deutschland 68 Milliarden Euro - das sind 27 Prozent weniger als 2004 (92 Milliarden Euro).

Ein Arbeitsloser kostete den Staat 2007 durchschnittlich 17.900 Euro", sagte Eugen Spitznagel, leitender Mitarbeiter im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Nürnberger Arbeitsmarktbehörde gehört, der Tageszeitung "Die Welt". Die Gründe für die Entwicklung sind laut Spitznagel die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre.

Die Kosten der Arbeitslosigkeit setzen sich aus den Ausgaben für das Arbeitslosengeld I und II und die Einnahmeausfälle des Staates wegen Arbeitslosigkeit zusammen. Jeder Empfänger von Arbeitslosengeld I - das sind 21 Prozent aller registrierten Arbeitslosen - kostete die öffentlichen Haushalte im Durchschnitt jährlich 22.700 Euro, sagte der IAB-Experte weiter. Bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II - mit 64 Prozent die Mehrheit der Arbeitslosen - lagen die Kosten bei 18.300 Euro. "Bei den 15 Prozent der Arbeitslosen, die keine Leistungen beziehen, belaufen sich die gesamtfiskalischen Kosten immerhin auf 9500 Euro pro Kopf und Jahr, vor allem weil sie keine Steuern und Sozialbeiträge zahlen", sagte Spitznagel. Die durchschnittlichen Kosten liegen damit pro Arbeitslosem bei 17.900 Euro. (mhz/ddp)

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