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Wirtschaft: Steuer: Bundesländer fürchten um Einnahmen

Angesichts des dramatischen Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen macht Nordrhein-Westfalen (NRW) Druck, Teile der Unternehmensteuerreform rückgängig zu machen. Das Halbeinkünfteverfahren und die Dividendenfreistellung in Konzernen dürften bei der Gewerbesteuer nicht berücksichtigt werden, forderte ein Sprecher von NRW-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gegenüber dem Handelsblatt.

Angesichts des dramatischen Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen macht Nordrhein-Westfalen (NRW) Druck, Teile der Unternehmensteuerreform rückgängig zu machen. Das Halbeinkünfteverfahren und die Dividendenfreistellung in Konzernen dürften bei der Gewerbesteuer nicht berücksichtigt werden, forderte ein Sprecher von NRW-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gegenüber dem Handelsblatt. Dies müsse im Gesetz zur Weiterentwicklung der Unternehmensteuerreform geregelt werden, dessen Entwurf am 15. August im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) habe noch nicht entschieden, welche Regelungen konkret in den Regierungsentwurf aufgenommen würden, erklärte eine Sprecherin des Ministers dem Handelsblatt. Sie verwies auf den Bericht des Ministeriums zu dem Gesetzesvorhaben, der im April vorgelegt worden war. Ein Teil der in diesem Bericht vorgeschlagenen Rechtsänderungen solle nun in einer ersten Stufe umgesetzt werden. Ziel sei es, Umstrukturierungen insbesondere von Personengesellschaften zu erleichtern. Dabei gehe es vor allem um "steuertechnische Notwendigkeiten, nicht um Steuerentlastungen", sagte die Sprecherin. Über die Einzelheiten habe der Minister noch nicht entschieden.

Bereits im April hatten sich Eichel und seine Länderkollegen darauf verständigt, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Fortschreibung der Unternehmensteuerreform auf eine Milliarde Mark jährlich zu begrenzen. Bei der bereits beschlossenen Steuerreform war die Neuregelung der Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht auf das Gewerbesteuerrecht übertragen worden. Während bei der Körperschaftsteuer Dividenden und Veräußerungsgewinne, die eine Kapitalgesellschaft aus einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent bezieht, ab 2002 steuerfrei sind, sieht das Gewerbesteuerrecht weiterhin eine Besteuerung vor. Nach Auffassung von Länderexperten ist unklar, welche Regelung Vorrang hat. Sollte Steinbrück sich mit seiner Forderung durchsetzen können, würde dies bedeuten, dass etwa für Lebensversicherungsgesellschaften Beteiligungserträge wie Dividenden und Veräußerungsgewinne, sofern sie aus Beteiligungen von weniger als zehn Prozent stammen, weiterhin gewerbesteuerpflichtig wären. Die Wirtschaft, die davon ausgegangen war, dass die neuen Steuerbefreiungen für alle Steuerarten gilt, und die Berliner Opposition haben bereits gegen diese Pläne protestiert. Dagegen erklärte Steinbrücks Sprecher: "Es entspricht nicht dem Geist der Unternehmensteuerreform, das Halbeinkünfteverfahren auf die Gewerbesteuer zu übertragen."

Die Reformvorschläge der Bundesregierung sind vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) als nicht ausreichend bezeichnet worden. Eine BDI-Sprecherin sagte dieser Zeitung, dass das bestehende Recht "mutiger" reformiert werden müsse, um den Unternehmen mehr Anreize zur Umstrukturierung zu geben und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

asr, ke, sm, asi

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