zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Steuerbefreiung für gute Zwecke

Lotterien genießen Privilegien

Berlin. Wer Lotto spielt, hofft auf den ganz großen Gewinn. Damit der auch wirklich groß ausfällt, zeigt sich der Staat bei der Besteuerung von Lotterien generös: Sie müssen weder Umsatz, noch Gewerbe- oder Körperschaftsteuer zahlen. Nur die Lotteriesteuer von 16,66 Prozent auf die Einnahmen müssen die Gesellschaften abführen. Der Grund für diese Sonderbehandlung: Lotterien tun Gutes. Denn die Gesellschaften müssen je nach Bundesland 21,5 bis 25,5 Prozent ihrer Einnahmen, die so genannte „Zweckabgabe“, an gemeinnützige Einrichtungen abführen.

Die Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ spendet sogar 40 Prozent ihres Umsatzes. Das Geld fließt in Programme für Behinderte und in die Jugendsozialarbeit. Weitere 30 Prozent werden als Gewinne ausgeschüttet, der Rest verteilt sich auf die Lotteriesteuer und die Verwaltungskosten. „Gewinn machen wir keinen“, sagt Magda Wolf von der „Aktion Mensch“.

Doch der Staat begünstigt auch die Spieler selbst: Lottogewinne unterliegen nicht der Einkommensteuer. anw

Subventionsland Deutschland – in dieser Serie berichtet der Tagesspiegel über die milliardenschweren finanziellen Wohltaten des Staates für Bürger und Wirtschaft. Morgen: Wie der Staat die Bauwirtschaft päppelt .

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false