zum Hauptinhalt
Babystrampler auf einer Wäscheleine (Symbolbild)

© dpa/Jan Woitas

Steuerentlastung: Kindergeld steigt zum Sommer 2019

Mehr Geld für Familien: Von Mitte nächsten Jahres an werden Bürger mit Kindern steuerlich entlastet. Aber auch Kinderlose profitieren.

Die Bundesregierung will Ende Juni eine Steuerentlastung vor allem für Familien in Höhe von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr ab 2020 bis 2022 beschließen. Im Jahr 2019 soll die Entlastung bei etwa vier Milliarden Euro liegen. Das verlautete am Montag aus dem Bundesfinanzministerium.

Zu dem Gesetzespaket, das am 27. Juni im Bundeskabinett beschlossen werden soll, gehören die schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhungen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag sowie die Anpassung des Steuertarifs an das Existenzminimum und die Inflationsentwicklung.

Die meisten Schritte sollen zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden, die Kindergelderhöhung um zehn Euro im Monat ist zum 1. Juli 2019 geplant. Damit setzt Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zum einen Koalitionsvereinbarungen um, zum anderen die gesetzlich schon seit einigen Jahren vorgesehenen regelmäßigen Anpassungen des Steuertarifs an die Preisentwicklung, um der „kalten Progression“ entgegenzuwirken, die eintritt, wenn es zu keiner Inflationsanpassung kommt. Wie es hieß, will die Koalition ein bisschen über die Mindestanpassung hinausgehen, Zahlen wurden jedoch nicht genannt.

Union und SPD hatten vereinbart, vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Im Finanzministerium wird darauf hingewiesen, dass die prozentuale Entlastung bei diesen Einkommensgruppen deutlich höher ist als bei höheren Einkommen. In absoluten Zahlen ist allerdings die Entlastung bei den Besserverdienern wegen der ohnehin höheren Steuerlast größer.

Konkret: Während eine Doppelverdienerfamilie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro brutto im kommenden Jahr um 251 Euro entlastet wird, was etwa 9,4 Prozent der Steuerleistung entspricht, sind es bei einer solchen Familie mit 120.000 Euro Einkommen 380 Euro oder 1,9 Prozent. Die Entlastungen im Jahr 2020 fallen um einige Euro höher aus.

Echte Steuersenkungen sind erst für 2021 vorgesehen

Der Grundfreibetrag, der für alle Steuerzahler gilt, soll von aktuell 9000 Euro bis 2020 in zwei Schritten auf 9408 Euro angehoben werden, der Kinderfreibetrag von 7428 auf 7812 Euro.

Der Ausgleich der kalten Progression führt dabei zur größten Entlastungwirkung, nämlich zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr und mit dem zweiten Schritt im Jahr darauf dann gut vier Milliarden Euro pro Jahr. Diese Entlastung kommt allen Steuerzahlern zugute, also auch Alleinstehenden und kinderlosen Paaren. Das Finanzministerium geht dabei von einer Inflation in Höhe von 1,84 Prozent im kommenden Jahr und 1,95 Prozent im Jahr 2020 aus.

Die Anhebung des Kindergeldes zum 1. Juli im kommenden Jahr macht etwa eine Milliarde Euro aus und wächst im Jahr darauf auf 1,9 Milliarden Euro. Eine echte Steuersenkung ist von der Koalition erst für das nächste Wahljahr 2021 vorgesehen – dann soll in einem ersten Schritt der Solidaritätszuschlag teilweise abgebaut werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false