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Immer Ärger mit der Steuer.

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Steuererklärung: Anleger warten auf Post von der Bank

Bis zum 31. Mai müssen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung abgeben, doch viele warten noch auf Unterlagen von ihrer Bank. Die Jahressteuerbescheinigungen kommen in diesem Jahr deutlich später.

Berlin - Allen voran die Deutsche Bank. Kunden des Branchenprimus sind daran gewöhnt, dass die Steuerbescheinigungen im Februar im Briefkasten liegen. Jetzt, Mitte April, stehen noch immer viele Sparer mit leeren Händen da. Und wer Pech hat, muss sich auch noch länger gedulden. „In den kommenden Wochen“ werden die Unterlagen kommen, sagt Banksprecher Christian Hotz.

Auch andere Institute sind deutlich später dran als sonst. So will die Commerzbank den Versand der Bescheinigungen im April abgeschlossen haben. Schneller war die Postbank. „Alle Bescheinigungen sind bis zum 12. März rausgegangen“, heißt es auf Anfrage. Auch bei den Sparkassen sind alle Dokumente versandt, berichtet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband.

Der Bundesverband deutscher Banken macht die Abgeltungssteuer für die Verzögerung verantwortlich. Die Umstellungen der Abrechnungssysteme auf die neue Steuer sei aufwändig gewesen, betont der Verband. Dabei sollte die Abgeltungssteuer die Abrechnung mit dem Finanzamt erleichtern. Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine einheitliche Steuer auf Kursgewinne und Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden von 25 Prozent. Die Kreditinstitute führen die Steuer an das Finanzamt ab, der Kunde hat damit nichts mehr zu tun.

So weit die Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Abrechnung für viele jetzt schwieriger. Das beginnt bereits bei den nötigen Unterlagen. Während die Deutsche Bank allen Sparern unaufgefordert eine Jahressteuerbescheinigung schickt, die mindestens einen Cent verdient haben, bedient die Postbank ihre Kunden erst ab Kapitalerträgen von zehn Euro. Alle anderen müssen explizit nachfragen.

Das sind mehr als erwartet, weiß Steuerberater Wolfgang Wawro. Die Jahressteuerbescheinigung brauchen all diejenigen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und die daher Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Bei Alleinstehenden betrifft dies in der Regel Bürger mit einem Jahreseinkommen von bis zu 15 000 Euro, bei Verheirateten sind es 30 000 Euro. Auch wer seine Freistellungsaufträge (801 Euro bei Alleinstehenden / 1602 Euro bei Verheirateten) ungeschickt verteilt hat, kann sich womöglich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Gleiches gilt für Anleger, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 7834 Euro liegen, der für 2009 maßgeblich ist.

Auch wer Spenden oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen will, ist auf die Bescheinigung angewiesen. Denn maßgeblich für die Frage, ob man die Ausgaben absetzen kann, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, also inklusive Kapitalerträge. Sparer, die wegen der Säumnis der Bank in Zeitnot geraten, sollten beim Finanzamt kurz um eine Fristverlängerung bitten, rät Steuerberater Wawro.

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