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Wirtschaft: Steuerfahndung nimmt Aktionäre ins Visier Justiz sucht nach verheimlichten Veräußerungsgewinnen

Düsseldorf (ke/HB). Anteilseigner kleinerer Aktiengesellschaften müssen sich warm anziehen.

Düsseldorf (ke/HB). Anteilseigner kleinerer Aktiengesellschaften müssen sich warm anziehen. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfahren hat, konzentriert sich die Steuerfahndung NordrheinWestfalen seit kurzem auf diesen Personenkreis. Andere Bundesländer könnten folgen. Die Fahnder wollen Aktionären auf die Schliche kommen, die an den Gesellschaften wesentlich beteiligt waren und mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne gemacht haben – aber dem Staat nichts abgeben wollten.

„Das ist zurzeit eines unserer neuen Prüfungsfelder“, bestätigt Ülo Kühn von der Steuerfahndung Köln. „Wir haben die Erfahrung gemacht: Solche Gewinne werden überhaupt nicht erklärt.“ Zurzeit werde in mehreren Fällen ermittelt. „Allein in einem dieser Verfahren geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag.“ Hintergrund der Aktion: Gewinne aus Anteilsverkäufen an Aktiengesellschaften oder GmbHs sind stets steuerpflichtig, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf „wesentlich“ an der Gesellschaft beteiligt war. Die Zahl dieser Anteilseigner, also potenzieller Steuersünder, ist zuletzt gestiegen. Denn die Schwelle für die wesentliche Beteiligung hat der Staat immer weiter gesenkt. Lag sie früher bei 25 Prozent, wurde sie 1999 auf zehn Prozent gedrückt, 2001 auf ein Prozent.

Zugleich war die Verlockung, solche Gewinne zu verschweigen, in Zeiten des Börsenbooms besonders groß. Außerdem wuchs mit der Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen die Chance, bei der Steuerhinterziehung unentdeckt zu bleiben. „Mittlerweile sind ja nicht nur die allseits bekannten großen Anteilseigner wesentlich beteiligt, sondern auch viele kleinere unbekannte Aktionäre“, weiß Steueranwalt Rolf Schwedhelm von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Köln. „Das reduziert das Entdeckungsrisiko.“ Die Justiz bestätigt das und will die Tricks der Täter aufdecken. Fahnder Kühn: „Anteile werden auf Lebenspartner verschoben. Oder die Täter arbeiten mit rückdatierten, fingierten Treuhandverträgen.“

„Unerlaubte Rasterfahndung“

Besonders im Visier haben die Steuerfahnder nicht börsennotierte kleinere Aktiengesellschaften. Denn während Notare Anteilsübertragungen bei GmbHs dem Fiskus melden müssen, gibt es eine solche Pflicht für AGs nicht. Um auch hier Anteilsverschiebungen aufzudecken, verschicken die Fahnder standardisierte Auskunftsersuchen an Kapitalgesellschaften – „zu Händen des geschäftsführenden Vorstandes“. In den Schriftsätzen, von denen einer dem Handelsblatt vorliegt, wird der Vorstand zur Herausgabe von Informationen über die Aktionäre aufgefordert. Die Fahnder wollen so ermitteln, wie sich der Aktionärsbestand über die Jahre verändert und wer Steuern hinterzogen hat.

Anwalt Schwedhelm hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Das Auskunftsersuchen sei eine unerlaubte Rasterfahndung. „Schließlich werden Informationen ohne konkreten Verdacht verlangt. Ermittlungen ins Blaue hinein sind aber rechtswidrig.“ Kühn und seine Kollegen sehen das anders. „Wir haben in allen Fällen konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung“, sagt der Beamte.

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