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Wirtschaft: Steuergericht billigt Mehrkontenmodelle

Kreditzinsen als Werbungskosten KÖLN (ADN).Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München (BFH), hat die umstrittenen Zwei- und Mehrkontenmodelle in einer Grundsatzentscheidung voll gebilligt.

Kreditzinsen als Werbungskosten

KÖLN (ADN).Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München (BFH), hat die umstrittenen Zwei- und Mehrkontenmodelle in einer Grundsatzentscheidung voll gebilligt.Gegen die Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums habe der Große Senat des BFH die rechtlichen Hürden für die Nutzung der Modelle deutlich gesenkt, teilte das Wirtschaftsmagazin "Impulse" in Köln mit.Die Mehrkontenmodelle hätten den Zweck, Kreditzinsen steuersparend als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen, obwohl das Geld privaten Ausgaben - etwa zum Kauf eines Wohnhauses - diene.Die Modelle funktionierten so, daß Steuerpflichtige ihre betrieblichen oder beruflichen Einnahmen auf das eine Konto überweisen ließen, Ausgaben aber von einem anderen Konto bestritten.Das Einnahmekonto weise anschließend hohe Überschüsse auf, das Ausgabenkonto gerate ins Soll.Die Kreditzinsen entstünden daher bei den Betriebsausgaben oder Werbungskosten, selbst wenn die Überschüsse für private Zwecke ausgegeben würden (Beschluß vom 8.12.1997, GrS 1-2/95).

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