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Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen werden teurer

Bund und Länder beraten Vorschläge, wie Steuerhinterziehung länger zurückverfolgt werden kann.

Berlin - Für Steuerbetrüger in Deutschland könnte eine strafbefreiende Selbstanzeige schon bald erheblich teurer und schwieriger werden. Noch im ersten Quartal des neuen Jahres würden die zuständigen Staatssekretäre von Bund und Ländern über Vorschläge ihrer Fachleute dazu beraten, kündigte am Freitag ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums an. Das Ergebnis werde danach den Finanzministern von Bund und Ländern vorgelegt, die über etwaige Gesetzesänderungen entscheiden müssten.

In dem Bericht der Fachleute werde auch erörtert, die Anforderungen für die strafbefreiende Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. Nach Angaben des Ministeriums wird darin angeregt, den Zeitraum für die von den Steuerbetrügern verlangte rückwirkende Berichtigung ihrer Steuererklärungen, also die Offenlegung aller steuerlich relevanten Vorgänge, von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. Die Experten von Bund und Ländern arbeiten im Auftrag der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern seit geraumer Zeit an dem Thema. Im Herbst wurde ein Entwurf für einen Bericht vorgelegt, den nun die Staatssekretäre diskutieren sollen.

Die Chance auf Straffreiheit durch eine Selbstanzeige hat nach Medienberichten in den vergangenen Jahren rund 3,5 Milliarden Euro zusätzlich in die deutschen Staatskassen gespült. Im vergangenen Jahr verdreifachte sich laut einer Umfrage der „Süddeutschen Zeitung“ unter den 16 Bundesländern die Zahl der Selbstanzeigen im Vergleich zum Vorjahr auf fast 25 000. Dazu beigetragen haben offenbar wiederholte Ankäufe von Steuer-CDs aus Nachbarländern durch die deutschen Finanzbehörden sowie auch prominente Fälle von Steuersündern wie der von Uli Hoeneß.

Das schwarz-rote Regierungsbündnis hat den entschlossenen Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu einem ihrer großen Ziele erklärt. Im Koalitionsvertrag kündigte die neue Bundesregierung an, „im Licht des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterzuentwickeln, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird“. Ein Ansatz sei, „die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen“. rtr

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