zum Hauptinhalt
Die Fahner rücken zu schnell aus, sagen die Steuerberater

© dpa

Steuerhinterziehung: Steuerberater: "Viele Ermittlungsverfahren sind völlig haltlos"

Wenn es um Steuerhinterziehung geht, hetzen die Ämter den Steuerzahlern viel zu schnell die Fahnder auf den Hals, sagen Steuerberater. Die Finanzverwaltung streitet das ab.

Sind die Deutschen ein Volk der Steuerhinterzieher und -betrüger? Nein, sagen die Berliner Steuerberater, und drehen jetzt den Spieß um. „Viele Ermittlungsverfahren sind völlig haltlos“, meint Markus Deutsch. Der Berliner Anwalt und Steuerberater ist Sprecher des Arbeitskreises Steuerstrafrecht unter dem Dach des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Wie seine Kollegen erlebt auch Deutsch immer häufiger, dass die Finanzämter nicht lange fackeln, sondern Steuerzahlern schnell die Steuerfahndung auf den Hals hetzen. Zu schnell, sagt der Anwalt. Denn viele Ungereimtheiten ließen sich problemlos klären. Doch die Finanzbehörden hätten daran gar kein Interesse. „Viele unbescholtene Steuerpflichtige werden mit Unterstellungen konfrontiert“, ärgert sich der Anwalt. „Das ist kaum noch erträglich.“

Auch handwerkliche Mängel wirft der Steuerexperte den Behörden vor. So werde in vielen Fällen gar nicht mehr geprüft, ob Steuerzahler, die ihre Steuererklärung falsch gemacht haben, wirklich Steuern hinterziehen wollten oder es vielleicht einfach nicht besser wussten. Deutsch vermutet hinter diesem Verhalten ein System. Er glaubt, dass die Finanzbeamten angehalten werden, Fälle an die Steuerfahnder abzugeben, um so Druck auf die Steuerzahler zu machen. Selbst von einer Quote ist die Rede. „Berlin ist knapp bei Kasse“, gibt der Steuerexperte zu bedenken. Sachbearbeiter, die sich dem widersetzen, liefen Gefahr, selbst Gegenstand von Ermittlungen zu werden – wegen Strafvereitelung im Amt. „Das hat es früher nicht gegeben“, sagt der Anwalt.

Tatsächlich hat die Zahl der Steuerstrafverfahren in Berlin kräftig zugenommen – von 3552 im Jahr 2012 auf 4274 im vergangenen Jahr. Dennoch weist die Senatsverwaltung für Finanzen zurück, dass das Methode habe. Da es sich um vom Finanzamt nicht beeinflussbare Lebenssachverhalte handele, „gibt es weder zur Eröffnung von Strafverfahren eine Quotenregelung bei den Finanzämtern noch Vorgaben, wie viele Strafverfahren pro Jahr eröffnet werden“, gibt Behördensprecherin Kathrin Bierwirth zu bedenken.

Bei der Deutschen Steuergewerkschaft, die die Beschäftigten in den Finanzämtern vertritt, spricht man von „absoluten Spekulationen“. Es gebe weder Quoten für die Eröffnung neuer Strafverfahren noch Vorgaben, wie viele Steuern zusätzlich eingetrieben werden sollen, sagte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler dem Tagesspiegel.

Falls ein Steuerhinterzieher Selbstanzeige stelle, müsse er sowieso alle Tatsachen offenbaren, gibt Eigenthaler zu bedenken. Falls nicht der Steuerpflichtige von sich aus reinen Tisch macht, sondern ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, gehöre es dagegen zum „Tagesgeschäft“, sich nicht alles bieten zu lassen, erklärt Eigenthaler, der selbst lange ein Finanzamt geleitet hat. „Wenn die Anwälte mauern, muss man ein bisschen Druck machen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false