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Wirtschaft: Steuerklärung: Schlechte Nachrichten lassen sich nicht absetzen

Mit Jahresbeginn kommt für Aktienbesitzer die Stunde der Wahrheit. Die Banken verschicken Übersichten über die Depotentwicklung der vergangenen zwölf Monate - und für viele Privatanleger kommen damit schlechte Nachrichten.

Mit Jahresbeginn kommt für Aktienbesitzer die Stunde der Wahrheit. Die Banken verschicken Übersichten über die Depotentwicklung der vergangenen zwölf Monate - und für viele Privatanleger kommen damit schlechte Nachrichten. "Setz die Verluste doch einfach bei der Steuer ab", lautet die Empfehlung. Doch der Rat ist nur selten umzusetzen. Denn das Finanzamt interessieren nur realisierte Gewinne und Verluste. Und davon sind auch nur die Beträge von Belang, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt wurden. Nach dem Erfolgsjahr 1999 kam 2000 für viele Anleger das böse Erwachen. Die Kurse rauschten in den Keller. Wer irgendwann nervös wurde und seine Aktien mit Verlust verkaufte, kann nun in seiner Steuerklärung für 2000 das Finanzamt an den Verlusten beteiligen - allerdings nur, wenn die betreffenden Aktien nicht länger als ein Jahr im eigenen Besitz waren: Entweder er verrechnet das Minus mit Gewinnen innerhalb der Spekulationsfrist oder mit Dividendengutschriften. Damit werden dann laut Paragraph 23 Einkommensteuergesetz die dafür fälligen Steuern gesenkt. Für diejenigen, die mehr Verluste realisierten als Gewinne, hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre einen Tipp: Durch die Steuerreform gibt es jetzt die Möglichkeit eines Verlustvortrags ins nächste Steuerjahr. So können Verluste von 2000 mit möglichen Spekulationsgewinnen in 2001 verrechnet werden. Voraussetzung: Steigende Kurse.

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