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Wirtschaft: Steuern auf Verkaufserlöse wieder möglich

Rot-grüne Koalition scheint bereit, einen Teil ihrer Steuerreform zurückzunehmen/Wunsch der Länder

Düsseldorf (asr/HB). Die rot-grüne Koalition bereitet offenbar ein Ende der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen von Kapitalgesellschaften vor. In regierungsnahen Kreisen hieß es am Wochenende, dass die Befreiung der Gewinne von der Körperschaftsteuer zwar beibehalten werden dürfte. Vieles deute jedoch darauf hin, dass die Gewinne künftig der Gewerbesteuer unterliegen sollen. Damit würde die Bundesregierung einem Wunsch der Länder entsprechen. Die Steuerbefreiung der Veräußerungsgewinne ist einer der zentralen Bausteine der rot-grünen Unternehmensteuerreform.

Die Steuerentlastung, von der insbesondere Banken und Versicherungen profitieren, sollte den Umbau der Deutschland AG fördern. Die Steuerbefreiung gilt seit Jahresanfang. Während die Grünen – im Einklang mit CDU/CSU – ein Ende der Steuerbefreiung gefordert hatten, hielt bislang vor allem Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) an der Entlastung fest. Eichel droht mit seiner ablehnenden Haltung allerdings immer weiter ins Abseits zu geraten, nachdem am Wochenende auch der neue SPD-Fraktionschef Franz Müntefering laut über eine Veränderung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nachgedacht hatte. Eichels Sprecher betonte dagegen, „Änderungen bei der Besteuerung von Veräußerungserlösen sind nicht geplant“.

Hintergrund des Streits ist der dramatische Rückgang der Körperschaftsteuer-Einnahmen. Bevor die rot-grüne Unternehmensteuerreform in Kraft trat, mit der unter anderem die Erträge von Kapitalgesellschaften aus dem Verkauf von Beteiligungen von der Steuer befreit wurden, betrug das Aufkommen gut 23 Milliarden Euro. Dagegen zahlen die Finanzämter heute sogar mehr Steuern zurück, als sie einnehmen. Außerdem brach die überwiegend von Großunternehmen gezahlte Gewerbesteuer ein. Die Gewerbesteuer, deren Aufkommen mit der Neuregelung erhöht würde, steht überwiegend den Gemeinden zu.

Wie es in den regierungsnahen Kreisen heißt, sei überdies im Gespräch, die Anschaffungskosten und Verluste im Zusammenhang mit Beteiligungsgeschäften nicht gewerbesteuermindernd anzuerkennen. Auch dies würde die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erhöhen. Zwar sei Nordrhein-Westfalen Mitte letzten Jahres bei den Verhandlungen zur „Weiterentwicklung der Steuerreform“ mit einen Vorstoß gescheitert, Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Doch zeichne sich mittlerweile eine Ländermehrheit für einen solchen Kompromiss ab, hieß es. Äußerungen des baden-württembergischen Finanzministers Gerhard Stratthaus (CDU), der eine Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften ins Spiel gebracht hatte, könnten darauf deuten, dass auch Unionsländer in diese Richtung wollten. Dagegen sei es „eher unwahrscheinlich“, dass Eichel bei der Körperschaftsteuer den Forderungen der Länder nachgebe und ein Herzstück seiner Steuerreform aufgebe.

Der Einbruch der Körperschaft- und der Gewerbesteuer sei nicht in erster Linie auf die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne zurückzuführen, da diese Gewinne erst seit Jahresbeginn steuerfrei sind, der Einbruch der Einnahmen aber 2001 einsetzte.

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