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Steuern: Deutschland sucht den Superzahler

Wer bei Fernsehshows wie DSDS gewinnt, muss Steuern zahlen – wie jeder Arbeitnehmer. Nur Glücksspiele bleiben verschont.

Für potenzielle Superstars ist es die Woche der Entscheidung. Nach monatelangem Ausscheidungswettbewerb bei „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) kürt die RTL-Fernsehgemeinde am kommenden Samstag den Gewinner dieser Staffel. Im bayerischen Regensburg drückt man Daniele die Daumen – wohl auch im örtlichen Finanzamt. Mit Patriotismus hat das wenig zu tun, vielmehr mit dem warmen Steuerregen, auf den sich die Finanzbehörden freuen können. Denn von den 500 000 Euro, die der „DSDS“-Sieger zusätzlich zu seinem Plattenvertrag bekommt, geht über die Hälfte an das Finanzamt. Nicht so, wenn Luca Superstar wird. Denn der ist Schweizer, die deutschen Finanzbeamten hätten das Nachsehen.

BIG BROTHER

Die Woche der Entscheidung spielt sich aber nicht nur im „DSDS“-Studio in Köln ab. 600 Kilometer weiter südlich, in München, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) an diesem Dienstag über die Frage, ob das Finanzamt an den Preisgeldern für Fernsehshows mitverdienen darf (Az: IX R 6/10). Geklagt hat Sascha Sirtl, der 2005 die RTL-II-Containershow „Big Brother“ gewonnen hatte. Er sieht nicht ein, warum er die Hälfte seiner Sieger-Million ans Finanzamt abführen soll. Doch seine Chancen stehen schlecht. Vor einigen Wochen schickte Deutschlands höchstes Finanzgericht dem gelernten Maurer einen Gerichtsbescheid, in dem der BFH das Preisgeld als steuerpflichtige Einnahme einordnete. Damit blieben die Richter ihrer Linie treu. Vor vier Jahren hatten sie bereits die Zahnmedizinstudentin Mareike dazu verdonnert, ihr Honorar von 250 000 Euro zu versteuern. Sat 1 hatte ihr das Geld für die Teilnahme an der Produktion „Mein großer dicker peinlicher Verlobter“ gezahlt, eine Show, bei der die junge Frau ihre Familie – wahrheitswidrig – glauben machen musste, dass sie einen saufenden, rüpelnden Fleischklops namens Gunnar heiraten wollte.

WER WIRD MILLIONÄR

Warum Mareike und Sascha zahlen müssen, die Gewinner von Quizsendungen wie „Wer wird Millionär“ oder „Rette die Million“ aber nicht, liegt an den Tücken des deutschen Steuerrechts: Verdient man Geld aufgrund einer Leistung, muss das versteuert werden. Fällt einem die Million dagegen per Glück zu, kann man sie in voller Höhe behalten. Für das Unterhaltungsfernsehen heißt das: Stehen „nicht das besondere Wissen des Kandidaten, sondern die Mitwirkung an der Sendung und die aktive Unterhaltung des Zuschauers im Vordergrund“, ist der Gewinn steuerpflichtig, betont auch RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer. Doch ob die Gewinner zahlen, kontrolliert der Sender nicht. Dafür seien sie selbst verantwortlich, sagt Eickmeyer.

Sascha Sirtl will nicht zahlen. Den Gerichtsbescheid hat er nicht akzeptiert, deshalb trifft man sich jetzt vor Gericht. Theoretisch ist damit wieder alles offen. Aber: „In der Regel wird das bestätigt, was im Bescheid steht“, dämpft BFH-Sprecher Eckart Ratschow die Hoffnungen Sirtls, finanziell ungeschoren aus der Sache herauszukommen. Ein Urteil wird am Dienstag wahrscheinlich nicht verkündet, zwei Wochen dürften vergehen, bis Sirtl Klarheit hat.

ARBEITNEHMER STATT KÜNSTLER

Und nicht nur er. Denn was für „Big Brother“ gilt, lässt sich auf andere Casting-Shows wie „Deutschland sucht den Superstar“, das „Supertalent“ und „Germany’s next Topmodel“ übertragen. „Es sind noch einige im Visier der Finanzämter“, weiß Ratschow. Und nicht nur den Gewinnern der Talentshows, die ihre Steuererklärung ohne das Preisgeld gemacht haben, droht Ungemach, auch den Produktionsfirmen. Kandidaten wie Sirtl, die über längere Zeit mit einer Show beschäftigt sind, sich dort in einem festen Rahmen bewegen und auch Werbeverpflichtungen für die Produzenten wahrnehmen, sind keine freiberuflichen Künstler, sondern Arbeitnehmer, meint der BFH. Das heißt: Es werden nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Auf das Privatfernsehen beziehungsweise die Produktionsfirmen rollt damit eine Lawine weiterer Probleme zu.

STEUERPFLICHT FÜR JEDERMANN

Was Stars und Sternchen plagt, macht aber auch ganz normalen Werktätigen zu schaffen. „Alles was vom Arbeitgeber kommt, gilt als Arbeitslohn und muss versteuert werden“, warnt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Bonuszahlungen, Treueprämien, Belohnungsreisen – der Fiskus verdient mit. Auch wenn der Arbeitgeber seiner Belegschaft kostengünstige Ferienwohnungen oder dem Hauswart eine verbilligte Hausmeisterwohnung zur Verfügung stellt, muss man das in seiner Steuererklärung angeben. Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze: „Zuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro im Monat müssen nicht versteuert werden“, weiß Wawro. Ein Strauß Blumen, eine Flasche Wein, ein Tankgutschein von 35 Euro – das ist erlaubt.

Auch besonders begabte, fleißige oder erfolgreiche Steuerzahler werden vom Steuerrecht bestraft. Architekten, die einen Wettbewerb gewinnen, Journalisten, die einen Preis für ihre Artikel erhalten, aber auch besonders gute Auszubildende oder Arbeitgeber, die prämiert werden, müssen ihre Preisgelder mit dem Fiskus teilen. Nur wenn der Preis wirklich nichts mit der Arbeitswelt des Preisträgers zu tun hat, kassiert man brutto für netto. Gärtner, deren Riesenkürbisse ausgezeichnet werden, und Kaninchenzüchter, die den hübschesten Rammler vorzeigen können, kommen genauso ungeschoren davon wie die Gewinnerin einer Miss-Wahl – es sei denn, sie sind Profis.

LETZTER AUSWEG: GLÜCKSSPIEL

Das letzte Refugium für Steuervermeider ist das Glücksspiel. Einnahmen daraus sind steuerfrei. Lotto, Toto, Pferde- oder Fußballwetten, Glücksspirale – Gewinner dürfen alles behalten. Wer jedoch versucht, dem Fiskus Schwarzgeld unterzujubeln, indem er das als Roulette- oder Black-Jack-Gewinn ausgibt, dürfte scheitern. „Das funktioniert nicht“, weiß Wawro aus jahrzehntelanger Beratungspraxis. Doch: Was ist Glück, was ist Können? Die Grenzen sind schwer zu ziehen. Poker gilt als Glücksspiel, Schach nicht. Professionelle Schachspieler müssen daher Steuern zahlen, genauso wie Profi-Fußball- oder Tennisspieler.

Auch Sascha Sirtl rechnet mit dem Schlimmsten. Mit der Hälfte der Million habe er ein Haus und einen BMW gekauft sowie Schulden getilgt, verriet Sirtl dem „Express“, die andere Hälfte habe er für die Steuer zurückgelegt.

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