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Hunde ausführen gegen Geld: Wer einen Dogsitter beschäftigt, kann das von der Steuer absetzen.

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Steuern sparen: Endspurt zum Jahresende

Die Wohnung malern lassen, ein neues Laptop kaufen, die Steuerklasse wechseln: Was man im alten Jahr noch tun sollte.

Gut fünf Wochen hat das alte Jahr noch, genauer gesagt 37 Tage. Das ist zwar nicht viel, aber genug, um jetzt noch etwas für die Haushaltskasse zu tun. „Jahresendzeit ist Steuersparzeit“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Was man noch im alten Jahr erledigen sollte, um im neuen Geld zu sparen, lesen Sie hier – von A bis Z.

ALTERSVORSORGE

Haben Sie einen Riester-Vertrag? Dann sollten Sie nicht vergessen, den Staat zur Kasse zu bitten. Bis Ende Dezember müssen die Zulagen für das Jahr 2011 beantragt sein, sonst verfallen sie, mahnt der Versicherungsverband GDV. Das wäre schade: Vor allem bei Familien mit Kindern kommt nämlich inzwischen einiges zusammen. Neben der Grundzulage von 154 Euro gibt es es für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage, ist der Nachwuchs im Jahr 2008 oder später geboren, steigt die Kinderzulage sogar auf 300 Euro pro Kind. Tipp: Stellen Sie einen Dauerzulagenantrag. Den muss man man nur einmal ausfüllen, danach verlängert er sich von Jahr zu Jahr.

ANLEGER

Auch wer Geld auf der Bank hat, sollte sich jetzt ein paar Gedanken über sein Depot machen – und zwar egal, ob das Jahr bislang erfolgreich gelaufen ist oder nicht. Anleger, die ihren Sparerfreibetrag (801 Euro bei Ledigen, 1602 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern) noch nicht ausgeschöpft haben, könnten jetzt noch auf die Schnelle Aktien verkaufen und die Papiere wieder zurückkaufen, rät der NVL. Das klingt unsinnig, ist es aber nicht. Denn Sinn und Zweck der Transaktion ist es, sich steuerfreie Gewinne zu sichern. Aber auch mit Verlusten kann man Geld sparen. Wer bei verschiedenen Banken Depots hat, kann Wertpapierverluste bei dem einen Geldhaus mit Gewinnen bei einem anderen Institut über die Steuererklärung verrechnen. Dazu muss man – bis zum 15. Dezember – bei seiner Depotbank eine Verlustbescheinigung beantragen.

Achtung: Verluste aus vor 2009 erworbenen Wertpapieren kann man nur noch in der nächsten Steuererklärung mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen. „Ab 2014 entfällt diese Möglichkeit unwiderruflich“, warnt Steuerexperte Rauhöft.

ARBEITSZIMMER

Sie arbeiten von zu Hause aus? Dann könnte es sinnvoll sein, jetzt noch in Ihr Arbeitszimmer zu investieren. Wer ein Arbeitszimmer braucht, weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kann nämlich bis zu 1250 Euro im Jahr absetzen, etwa für die – anteiligen – Miet-, Versicherungs- und Reinigungskosten, für Finanzierungskosten, Lampen, Computer oder einen Schreibtisch. Ist das häusliche Arbeitszimmer gar der Mittelpunkt der Berufstätigkeit, kann man diese Ausgaben sogar unbegrenzt als Werbungskosten angeben.

Wer ein Arbeitszimmer braucht, kann die Ausgaben als Werbungskosten angeben.
Wer ein Arbeitszimmer braucht, kann die Ausgaben als Werbungskosten angeben.

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FREIBETRÄGE

Sie sind verheiratet und wissen jetzt schon, dass Sie im nächsten Jahr von Arbeitslosen-, Eltern-, oder Krankengeld leben werden? Dann sollten Sie jetzt noch Ihre Steuerklasse wechseln. Gehen Sie in die Steuerklasse III, das spart Steuern, erhöht das Nettoeinkommen und damit auch die Leistungen, die vom Netto abhängen. Aber auch für Paare, deren Verdienst weit auseinanderliegt, ist das ein sinnvoller Schritt. Die Steuerklasse wechseln geht übrigens sogar rückwirkend für das laufende Jahr, allerdings muss man das dann bis zum 30. November erledigt haben.

Nicht nur eine günstigere Steuerklasse, auch Freibeträge helfen beim Steuernsparen. Noch bis Jahresende kann man sich beim Finanzamt zahlreiche Freibeträge etwa für die Fahrten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen eintragen lassen. Dann hat man bereits ab Januar weniger Steuerabzüge und mehr in der Tasche.

HANDWERKER

Der Klassiker zum Jahresende: Malern, schrauben, fliesen lassen. Das Finanzamt erkennt pro Jahr bis zu 6000 Euro für Maler, Elektriker, Fliesenleger oder andere Handwerker an, die Ihre vier Wände verschönern oder Schäden reparieren. Im Steuerbescheid zieht der Fiskus 20 Prozent dieser Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, also maximal 1200 Euro, direkt von der Steuerschuld ab. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Wer ohnedies größere Renovierungen plant und die 6000 Euro in diesem Jahr noch nicht ausgeschöpft hat, sollte jetzt überlegen, ob er einen Teil der Arbeiten nicht noch in dieses Jahr vorziehen kann, empfiehlt die Stiftung Warentest. Aber machen Sie keinen Fehler auf den letzten Metern: Entscheidend für die Abrechnung mit dem Fiskus ist, wann man die Rechnung bezahlt, nicht das Rechnungsdatum! Wer also noch in diesem Jahr Steuern sparen will, muss den Handwerkerlohn auch noch 2013 überweisen.

Malern auf Kosten des Fiskus: Den Handwerkerlohn kann man von der Steuerschuld abziehen.
Malern auf Kosten des Fiskus: Den Handwerkerlohn kann man von der Steuerschuld abziehen.

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Neben den Handwerkerleistungen kann man auch mit Haushaltshilfen Steuern sparen. Hier sind die jährlichen Höchstgrenzen sogar noch vorteilhafter. Bis zu 4000 Euro im Jahr kann man für seine Putzfrau oder Pflegekraft von der Steuerschuld abziehen.

KRANKENVERSICHERUNG

Privatpatienten aufgepasst: Wer privat krankenversichert ist, kann seine Steuerlast senken, indem er seine Beiträge für das kommende Jahr schon jetzt im Voraus zahlt. Möglich ist das sogar für einen Zeitraum von bis zu 2,5 Jahren, betont der NVL. Sinnvoll ist das für all die, die in diesem Jahr hohe Einnahmen haben. Aber auch wer im nächsten Jahr in Elternzeit geht und wenig verdient, profitiert.

WERBUNGSKOSTEN

So sparen die Deutschen am liebsten: Bücher, Computer oder Handys kaufen und dann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Das macht Spaß und kann sich sogar lohnen. Denn viele Arbeitnehmer haben höhere Ausgaben als die 1000 Euro, die sie im Jahr pauschal als Werbungskosten anerkannt bekommen, weil sie einen weiten Weg zur Arbeit haben, jobbedingt umziehen müssen oder Geld für Fortbildungen ausgeben. Ist die 1000-Euro-Grenze für 2013 übersprungen, sollte man nicht am falschen Ende sparen, rät die Stiftung Warentest. Wer jetzt noch Fachliteratur kauft, ein neues Handy oder ein Laptop, punktet damit bei der nächsten Steuererklärung. Aber Achtung: Hochpreisige Arbeitsmittel werden nicht auf einen Schlag, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben. Nur bis zu einem Preis von 487,90 Euro kann man das Notebook oder den Drucker komplett schon bei der Steuererklärung für 2013 absetzen, ist der Preis höher, geht das nur noch in Etappen. Computer etwa, so warnt die Stiftung Warentest, werden über drei Jahre abgeschrieben.

WEIHNACHTSGELD

Oder der Arbeitgeber schenkt dem Arbeitnehmer diese Dinge, statt ihm Weihnachtsgeld zu zahlen. Das hätte Vorteile: Das Weihnachtsgeld müsste man nämlich versteuern, das Handy womöglich nicht. „Als Alternative zur normalen Lohnzahlung bieten sich eine Vielzahl von steuerbegünstigten Sachzuwendungen an“, meint Markus Deutsch, Sprecher des NVL. Etwa Laptops oder Tablets. Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt, kommen die Beschäftigten in den Genuss dieser Geräte, ohne einen Euro an das Finanzamt oder an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abzuführen.

ZAHNERSATZ

Wie wäre es noch schnell mit einer Brille, einem Hörgerät oder neuem Zahnersatz? Solche außergewöhnlichen Belastungen kann man von der Steuer absetzen, aber nur, wenn man einen bestimmten Eigenbehalt überschreitet. Wie hoch dieser ist, hängt von den Einkünften, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Wer verheiratet ist, zwei Kinder hat und im Jahr 50 000 Euro verdient, muss seine außergewöhnlichen Belastungen bis zu einer Höhe von 1500 Euro im Jahr selbst tragen. Diese Hürde nimmt man nicht so leicht. Deshalb sollte man seine Ausgaben bündeln: Medikamente, Therapien, den Einbau eines Treppenlifts und die Scheidung – wer das alles in einem Jahr absolviert, ist wahrscheinlich nervlich am Ende, steht aber steuerlich gut da.

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