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Wirtschaft: Steuern sparen mit Investmentfonds

Es müssen nicht geschlossene Immobilienfonds oder Schiffsbeteiligungen seinVON JUTTA FUNCK(Die Autorin ist Geschäftsführerin der Gartmore Investment Services)Die große Steuerreform ist fürs erste geplatzt und Deutschlands Anleger werden noch eine Weile mit den hohen Abgabensätzen leben müssen.Das ist nicht nur für jenen ein Problem, der sich schon auf die steuergünstigeren Bedingungen zur Anlage seines Geldes eingestellt hatte.

Es müssen nicht geschlossene Immobilienfonds oder Schiffsbeteiligungen seinVON JUTTA FUNCK(Die Autorin ist Geschäftsführerin der Gartmore Investment Services)

Die große Steuerreform ist fürs erste geplatzt und Deutschlands Anleger werden noch eine Weile mit den hohen Abgabensätzen leben müssen.Das ist nicht nur für jenen ein Problem, der sich schon auf die steuergünstigeren Bedingungen zur Anlage seines Geldes eingestellt hatte.Denn auch von einem Engagement in sogenannten Steuersparmodellen wie geschlossenen Immobilienfonds oder Schiffsbeteiligungen raten viele Experten bereits ab, mit dem Hinweis auf die auch hier unklare Situation der künftigen steuerlichen Grundlagen.Denn auch wenn es in dieser Regierungsperiode wohl keine einschneidenden Steueränderungen mehr geben wird, nahezu die gesamte Politik drängt auf eine Reform, in der es den bisherigen Steuersparmodellen unter Umständen kräftig an den Kragen gehen könnte. Alternativen sind gefragt.Ein gutes Instrument für die steuerschonende Kapitalanlage bieten die offenen Investmentfonds, die ihr Geld in Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren anlegen.Damit bleibt der Anleger zudem flexibel, können doch hier auch zwischenzeitlich einmal kleinere Beträge, bei Bedarf sogar die gesamte Anlage ohne große Mühe vom Fondskonto abgehoben werden. Doch Vorsicht: Fonds ist nicht gleich Fonds.In Deutschland herrscht nämlich derzeit noch eine Art Drei-Klassen-Recht, was die Besteuerung von Investmenterträgen angeht.Die Finger weglassen sollten Anleger auf jeden Fall von solchen Fonds, die nicht zum Vertrieb in Deutschland registriert sind.Sie unterliegen zum Teil einer Art Strafbesteuerung, bei der im Extremfall 90 Prozent des gesamten Wertzuwachses zu versteuern sind, mindestens aber 10 Prozent des Rücknahmepreises am 31.Dezember.Für die in Deutschland registrierten und zum Vertrieb zugelassenen Fonds spielt die Strafsteuer keine Rolle.Sie werden wie ihre inländischen Pendants behandelt, was die Steuerpflicht der Anleger betrifft. Besondere Vorteile bieten dabei Aktienfonds im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung von Erträgen.In Deutschland bleiben nämlich nach wie vor die erzielten Kursgewinne von Wertpapieren steuerfrei.Nun steht das Verhältnis von Kursgewinnen und steuerpflichtigen Erlösen, die Aktien und damit auch Aktienfonds erzielen, bei einem Verhältnis von etwa 70 zu 30.Bei einem durchschnittlichen jährlichen Wertzuwachs von 10 Prozent - ein Ergebnis, das ein guter Aktienfonds in der Vergangenheit durchaus erzielen konnte - müssen also von beispielsweise 10 DM Ertrag lediglich 3 DM versteuert werden.Anders ausgedrückt: Ein Ehepaar mit einem Kind kann im günstigsten Fall etwas mehr als 600 000 DM in einem Aktienfonds anlegen, ohne nur eine DM Steuer für die angelegten Gelder zu zahlen.Vorausgesetzt, der Freibetrag von 6100 DM pro Person, der ja auch dem Kind zusteht, wird optimal genutzt, indem auf den Namen eines jeden Familienmitglieds etwa 200 000 DM angelegt werden. Anders sieht die Sache beim Rentenfonds aus.Bei diesem Fondstyp gleichen sich auf längere Sicht die auch hier möglichen Kursgewinne und -verluste mehr oder weniger stark aus.Allerdings lassen sich auch im Rentenfonds mit der richtigen Strategie durchaus steuerliche Vorteile erzielen.In der Regel verbuchen nämlich festverzinsliche Anleihen steuerfreie Kursgewinne gerade in Phasen sinkender Zinsen. Doch Vorsicht: Die Kapitalmarktregel gilt auch umgekehrt: Steigen die Zinsen wieder an, stehen Kursverluste ins Haus.Deshalb sollten Anleger in solchen Zeiten eher auf einen kurssicheren Geldmarktfonds ausweichen, vor allem, wenn das angelegte Geld kurzfristig verfügbar gehalten werden soll.Die andere Möglichkeit ist der Tausch in einen Aktienfonds. Und noch ein Vorteil des Fonds: Beim Privatinvestor gilt die Steuerfreiheit der Kursgewinne nur dann, wenn der Anleger die sogenannte Sechs-Monatsfrist einhält.Anders beim Fonds: Dessen Manager darf auch innerhalb der Sechs-Monatsfrist Papiere an- und verkaufen, ohne damit eine Besteuerung auszulösen.Zwar hatte es im Zusammenhang mit dem für 1998 anstehenden Dritten Finanzmarktförderungsgesetz Bestrebungen gegeben, diese Regelung abzuschaffen.Doch offenbar wurde der sehr laute Protest aus der Fondsbranche von den Bonner Politikern gehört.So jedenfalls äußerte sich erst kürzlich Jürgen Stark, Staatssekretär im Finanzministerium: Er erkenne Signale, so Stark, daß die ursprünglichen Pläne, eine Besteuerung der Kursgewinne auch auf Fondsebene einzuführen, offenbar fallengelassen werden. Was Starks Kollegen eigentlich gar nicht so gerne sehen, das ist die Anlage deutscher Spargelder im Ausland.Daß dies aber keineswegs immer zur illegalen Steuerverkürzung dient, zeigt ein letztes Beispiel.Seit der Einführung der sogenannten Zinsabschlagsteuer im Jahr 1993 müssen Anleger nämlich nicht nur den Ausschüttungsbetrag mit 30 Prozent versteuern, sofern der die Freibeträge überschreitet.Auch bei einem Verkauf von Anteilen wird der bis dahin aufgelaufene anteilige Zwischengewinn aus vereinnahmten Zinsen abgabenpflichtig.Das allerdings läßt sich ganz legal umgehen: Werden die Fondsanteile nämlich in einem ausländischen Depot verwahrt, müssen alle Erträge - auch die Ausschüttung - erst im Zusammenhang mit der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben werden.Bei der Verwahrung der Anteile im Ausland läßt sich also eine Art Liquiditätsvorsprung gewinnen, der unter Umständen mehr als ein Jahr ausmachen kann.Das macht sich noch zusätzlich bezahlt, wenn das so ersparte Geld auch noch verzinslich angelegt wird.Wie lange dieser Vorteil noch bestehen bleiben wird, ist allerdings fraglich."Lediglich außereuropäische Finanzplätze wie Jersey, das zwar geographisch in Europa liegt, aber nicht der EU angehört, werden den Vorteil wohl noch länger bieten können", glaubt Jutta Funck, Geschäftsführerin der Gartmore Investment Services in Frankfurt (Main).Sicher ein Grund mehr dafür, warum die in London beheimatete Vermögensverwaltung ihre in der Bundesrepublik angebotenen, registrierten Fonds auf der Kanalinsel aufgelegt hat.

JUTTA FUNCK(Die Autorin ist Geschäftsfü

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