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Wirtschaft: Steuern sparen

Seit dem 1. Januar 2004 ist der Steuerdschungel um eine Vorschrift reicher: das Investmentmodernisierungsgesetz.

Seit dem 1. Januar 2004 ist der Steuerdschungel um eine Vorschrift reicher: das Investmentmodernisierungsgesetz. Es schafft die früher beim Fondskauf möglichen Zwischengewinne ab. Der Zwischengewinn zeigt an, welche Erträge dem Fonds seit der letzten Ausschüttung zugeflossen sind. Verkauft ein Anleger seine Anteile, überweisen Fondsgesellschaften oder Banken automatisch 30 Prozent des aufgelaufenen Zwischengewinns an das Finanzamt. Kauft ein Sparer einen Fonds, wird ihm der im Ausgabepreis enthaltene Zwischengewinn gutgeschrieben. Bei Ausschüttung oder Verkauf wird dieser dann auf die Zinsabschlagsteuer angerechnet, damit Anleger, die Fonds erst kurz vor der Ausschüttung kaufen, nicht über Gebühr belastet werden.

Nach dem Streichen der Zwischengewinne müssen Anleger neu disponieren. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) rät Anlegern, Geld nur unmittelbar nach dem Ausschüttungstermin zu investieren. Ansonsten muss der Fondsertrag eines kompletten Geschäftsjahres versteuert werden – auch wenn das Geld nur kurzfristig in einem Geldmarktfonds geparkt werden soll. Anleger, die dagegen einen Geldmarktfonds direkt nach der Ausschüttung kaufen, profitieren von der neuen Regelung. den

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