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Wirtschaft: Steuerreform-Pläne rufen Lobbyisten auf den Plan

Die Einschränkung der Verlustverrechnung ist ein herber SchlagVON TOM WEINGÄRTNER Bonn.Die Steuerpläne der Koalition für die Unternehmen haben zu einem Aufschrei der Empörung bei deren Lobbyisten geführt.

Die Einschränkung der Verlustverrechnung ist ein herber SchlagVON TOM WEINGÄRTNER

Bonn.Die Steuerpläne der Koalition für die Unternehmen haben zu einem Aufschrei der Empörung bei deren Lobbyisten geführt.So, sagen die Präsidenten des DIHT und des BDI unisono, habe man sich die Sache nicht vorgestellt.Daß die Wirtschaft die Senkung der Einkommenssteuersätze durch Abstriche bei der Gewinnermittlung mitfinanziert, war von Anfang an klar.Jetzt aber sollen die Unternehmen auch noch draufzahlen, zumindest auf der ersten Stufe der Reform.Die Spitzenverbände wenden sich vor allem gegen die Einschränkung der Möglichkeit, Gewinne und Verluste gegeneinander zu verrechnen. Bislang können Verluste auch noch Gewinne mindern, die bis zu zwei Jahre vorher angefallen sind.Schreibt ein Unternehmen in diesem Jahr rote Zahlen und hat 1995 und 1996 einen Gewinn ausgewiesen, so kann es diesen Gewinn - und damit die darauf anfallende Steuer - nachträglich reduzieren.Werden die Pläne der Koalition Gesetz, dürften die Unternehmen Verluste in diesem Jahr nur noch gegen Gewinne aus 1996 verrechnen.Vom Grundsatz ähnlich gelagert sind jene Fälle, wo Verluste vorgetragen werden.Das Unternehmen kann in diesem Fall Gewinne in der Gegenwart durch Verluste aus der Vergangenheit mindern und zahlt im Ergebnis weniger Steuern.Diese Möglichkeit will die Koalition auf Verluste bis zu 2 Mill.DM beschränken.Höhere Beträge werden künftig nur noch zur Hälfte auf den Gewinn angerechnet. In den Verbänden wird nicht bestritten, daß diese Bestimmungen auch mißbraucht werden.Die Koalition selbst hat durch eine Änderung der Rechtslage 1994 die Möglichkeit eröffnet, die Verluste anderer Firmen durch Erwerb in die eigene Bilanz zu bugsieren.Seitdem blüht der Handel mit sogenannten "Mantelfirmen". Nach den Berechnungen der Bundesbank sind in den Bilanzen der deutschen Unternehmen ungefähr 250 Mrd.DM Verluste ausgewiesen.Von dieser Summe geht auch der Finanzminister aus.Beim DIHT wird allerdings vermutet, daß der Betrag höher ist.Daraus lassen sich allerdings die Einbußen der Wirtschaft durch die Einschränkung des Verlustausgleichs auch nicht ansatzweise ableiten.Im Finanzministerium geht man davon aus, daß die Wirtschaft um 1,5 bis 2 Mrd.DM zusätzlich belastet wird.Tatsächlich könnte die Bürde für die Wirtschaft noch deutlich höher ausfallen, wenn die Unternehmen keine Ausweichstrategien entwickeln.Klar ist, daß besonders die großen Firmen betroffen sind.Große Probleme dürften auch solche Firmen haben, deren Geschäft starken konjunkturellen Schwankungen - etwa die Stahlindustrie. Auch neue Großinvestitionen müssen künftig anders kalkuliert werden.Bislang konnte man davon ausgehen, daß Anfangsverluste spätere Gewinne weitgehend neutralisieren, so daß der Fiskus zunächst nicht am Erfolg beteiligt werden mußte.Wenn diese Rechnung künftig nicht mehr aufgeht, werden zumindest inländische Unternehmen versuchen, ihre Töchter durch Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge enger an sich zu binden.Dadurch können sie Gewinne und Verluste innerhalb eines Konzern im gleichen Jahr gegeneinander aufrechnen.Wirtschaftspolitisch unerwünschte Folgen hätte das beispielsweise in den neuen Ländern.Die ostdeutschen Töchter würden noch mehr Handlungsspielraum gegenüber ihren westdeutschen Muttergesellschaften verlieren.

TOM WEINGÄRTNER

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