zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Steuervorteil für elektrische Dienstwagen

Neues Gesetz fördert Anschaffung von E-Autos.

Berlin - Dienstwagen, die einen batteriebetriebenen Elektromotor haben oder als Plug-in-Hybride unterwegs sind, werden künftig nicht mehr bei der Besteuerung benachteiligt. Nachdem der sogenannte Nachteilsausgleich am Donnerstag nach monatelanger Verzögerung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat passiert hatte, beschäftigte sich am Freitag die Länderkammer damit.

Weil Elektroautos wegen der teuren Batterie in der Regel einige tausend Euro mehr als herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor kosten, war bislang auch die steuerliche Belastung für den Dienstwagenbesitzer höher. Denn der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens wird pauschal mit einem Prozent des Listenpreises ermittelt.

Das neue Gesetz, das eigentlich schon am 1. Januar in Kraft treten sollte, dann aber wegen des Bund-Länder-Streits über das Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss landete, sieht nun Folgendes vor: Der für die Besteuerung herangezogene Bruttolistenpreis wird um 500 Euro pro Kilowattstunde Batteriekapazität reduziert, maximal um bis zu 10 000 Euro – vorausgesetzt, das E-Auto wird bis Ende dieses Jahres zugelassen. Danach sinkt der Betrag pro Jahr leicht.

„Der Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Markthochlauf von Elektroautos in Deutschland“, kommentierte der Autoverband VDA das neue Gesetz. „Das gibt Planungssicherheit.“ Notwendig seien jetzt noch bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, die Elektroautos als Flottenfahrzeuge anschaffen wollten. mot

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false