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Zehntausende VW-Mitarbeiter wollen am Mittwoch ihrem Unmut über die stockende Haustarifrunde bei dem Autobauer Luft machen.

© dpa

Stockende Haustarifrunde: VW-Mitarbeiter sammeln sich zu spontanem Protest

Weil die Verhandlungen über neue Haustarife ins Stocken geraten sind, gehen zehntausende Mitarbeiter des Autokonzerns auf die Straße. Im Diesel-Skandal steht ein klagender VW-Kunden derweil vor einer Gerichtsniederlage.

Zehntausende VW-Mitarbeiter wollen am Mittwoch ihrem Unmut über die stockende Haustarifrunde bei dem Autobauer Luft machen. Die Arbeitnehmerseite ruft in den Werken Wolfsburg, Hannover Braunschweig, Emden, Kassel und Salzgitter zu Informationsversammlungen am Vormittag auf, die trotz der laufenden Friedenspflicht erlaubt sind. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Morgen in Wolfsburg.

Allein dort werden gut Zehntausend Mitarbeiter vor dem Vorstandsgebäude erwartet. Der VW-Haustarif gilt für die sechs genannten westdeutschen Werke und die VW-Finanztochter. Mit 120 000 Beschäftigten ist er der größte Firmentarif Deutschlands.

Die IG Metall fordert in der laufenden Runde fünf Prozent mehr Geld, so wie in der parallel laufenden Flächentarifverhandlung auch. Die VW-Arbeitgeber hatten auch beim zweiten Verhandlungstreffen Anfang Mai kein Angebot vorgelegt. Runde drei ist nächste Woche.

VW-Kunde steht vor Niederlage in Zivilprozess

In einem weiteren von einem Volkswagen-Käufer angestrengten Zivilprozess um die Rückgabe eines Autos angesichts des Diesel-Skandals zeichnet sich derweil eine Niederlage für den Kläger ab. Nach Überzeugung der zuständigen Richterin am Braunschweiger Landgericht richte sich die Klage des Audi-Fahrers an die falsche Adresse, erklärte ein Sprecher des Gerichts in der niedersächsischen Stadt am Dienstag nach dem ersten Verhandlungstag.

Der auf Rückgabe beziehungsweise Mängelbeseitigung klagende Audi-Kunde aus Braunschweig geht demnach nicht gegen das Autohaus vor, bei dem er sein Fahrzeug kaufte. Stattdessen hat er den für örtlich zuständigen Servicepartner des zum VW-Konzern gehörenden Autobauers aus Ingolstadt verklagt. Dabei beruft er sich dem Gerichtssprecher zufolge auf die von Audi gewährte Neuwagengarantie. Es handle sich daher um eine Art von "Spezialfall".

Ähnliche Fälle scheiterten schon vor Gericht

Nach Angaben des Sprechers ist äußerst fraglich, ob der Servicepartner für eine solche Forderung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Die Richterin sehe dies jedenfalls eindeutig anders, es gebe zudem entsprechende obergerichtliche Entscheidungen. Außerdem berücksichtige die Klage nicht die Mängelbeseitigung durch den VW-Konzern bei der inzwischen gestarteten Rückrufaktion. Der Kläger sei schon angeschrieben worden.

Die Richterin werde die Klage voraussichtlich abweisen, sagte der Sprecher. Die Entscheidung in dem Fall soll in zwei Wochen am 24. Mai verkündet werden. Schon im März waren VW-Käufer mit Rückabwicklungs-Forderungen vor anderen Landgerichten gescheitert.

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