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Streik der Lokführer: S-Bahn-Streiks in Berlin und Hamburg

Nach Streikverboten für den Güter-, Fern- und Regionalverkehr wird die Lokführergewerkschaft GDL mitten im Berufsverkehr die S-Bahnen in Berlin und Hamburg bestreiken. Pendler müssen sich auf massive Behinderungen einstellen.

Die Entscheidung der Lokführergewerkschaft, den S-Bahnverkehr zu bestreiken, ist die Folge des juristischen Streikverbotes. Gewerkschaft und Rechtsexperten zweifeln die einstweilige Verfügung des Nürnberger Arbeitsgerichts zum Streikverbot jedoch als "rechtlich nicht haltbar" an. Die Lokführergewerkschaft und die Deutsche Bahn AG bekundeten trotz der Auseinandersetzung ihre Bereitschaft, einen Vermittler zu benennen. Die S-Bahn-Streiks sollten mitten in den morgendlichen Berufsverkehr von Haupt- und Hansestadt fallen. Ursprünglich hatten die Lokführer am Morgen erstmals im Güterverkehr für vier Stunden streiken wollen.

Ab Montag sollten auch Personenzüge lahm gelegt werden. Die Nürnberger Richter verboten per einstweiliger Verfügung jedoch Streiks im Güter- und Personenfernverkehr bis Ende September. Ein Gerichtssprecher begründete die lange Frist damit, dass der Volkswirtschaft durch Streiks in der Hauptreisezeit ein enormer Schaden entstehen würde. Die GDL legte Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung ein. Darüber wird das Gericht am Freitag ab 10 Uhr beraten. Noch am selben Tag sei eine Entscheidung zu erwarten, sagte ein Gerichtssprecher. Dennoch kündigte die GDL die Aussetzung der Streiks im Güter- und Fernverkehr bis mindestens Sonntag an.

Gewerkschaft will sich gegen Streikverbot wehren

Sollte das Streikverbot für Güter- und Fernverkehr bestätigt werden, will die GDL Berufung vor Bayerns Landesarbeitsgericht einlegen. GDL-Chef Manfred Schell rechnet mit einem Erfolg seines Widerspruchs: "Für uns steht das völlig außer Frage, selbst wenn das drei Gerichte hintereinander anders gesehen haben", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Die GDL schloss nicht aus, zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das Grundgesetz sei immer noch in Kraft, ebenso das Streikrecht. Zuvor hatte er deutlich gemacht, dass sich seine Gewerkschaft an ein gerichtliches Streikverbot halten werde. Rückendeckung erhielt die GDL vom Arbeitsrechts-Experten Wolfgang Däubler: "Ich halte die einstweilige Verfügung des Nürnberger Arbeitsgerichtes für rechtlich nicht haltbar", sagte der Professor von der Universität Bremen der "Berliner Zeitung". Das Streikrecht sei im Grundgesetz verankert. "Man kann es nicht einfach aushebeln, weil ein Streik von der Verfassung ausdrücklich in Kauf genommene wirtschaftliche Folgen hat", sagt Däubler weiter.

Die Bahn hob unterdessen ihre Bereitschaft zu schnellen Gesprächen hervor. "Man könnte heute einen Mediator benennen und morgen an einem Tisch sitzen", sagte Bahn-Personalvorstand Margret Suckale. Die Bahn habe zwei Namen als Vorschlag, wolle diese aber noch nicht öffentlich nennen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung ist auch der frühere Ministerpräsident von Sachsen, Kurt Biedenkopf (CDU), im Gespräch. Die GDL sah den früheren CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als möglichen Moderator an. Auch Schell zeigte sich weiterhin gegenüber dem Einsatz eines Vermittler offen: "Ich habe mir vorgenommen, der Bahn am heutigen Donnerstag ein Angebot zu machen, wie ich mir das vorstelle." Mit den Streiks will die GDL ihre Forderung nach einem eigenständigen Tarifvertrag und 31 Prozent mehr Lohn durchsetzen. Die Bundesregierung wollte nicht beurteilen, ob sie die Streiks für zulässig hält oder nicht. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg rief die Tarifparteien auf, nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. (mit AFP)

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