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Die hohen Strompreise in Deutschland sind aus der Sicht von EU-Industriekommissar Joaquin Almunia kein Ergebnis internationalen Wettbewerbs sondern eine in Berlin verursachte Entscheidung. Und das ist aus seiner Sicht nicht rabattfähig.

© dpa

Streit mit der EU-Kommmission: Kein Rabatt für Zement im EEG

EU-Industriekommissar Joaquin Almunia erklärt in Berlin, welche Industrien auch nach Inkrafttreten der EU-Beihilferichtlinie im Sommer noch eine Chance auf EEG-Ausnahmen haben sollen.

Im Prinzip hat Joaquin Almunia nichts gegen Rabatte für energieintensive Unternehmen. Bei der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sieht der EU-Industriekommissar aus Spanien auch in Zukunft die deutsche Stahl-, Aluminium- und Zinkindustrie auf der Liste der Unternehmen, die nicht die vollständige EEG-Umlage werden bezahlen müssen. Das sagte er am Montag nach einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in Berlin.

Im Dezember hatte Almunia ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt, weil die weitgehenden Befreiungen von der EEG-Umlage für nunmehr 2098 Firmen im Wert von 5,1 Milliarden Euro wettbewerbsverzerrend seien. Auch deshalb muss die EEG-Reform schnell über die Bühne gehen. Denn wenn es keine Einigung mit der EU-Kommission über diese Frage gibt, können die energieintensiven Unternehmen für das kommende Jahr gar keine Rabatte mehr beantragen. Dass es weniger werden, ist dabei schon ausgemacht. Wer aus Almunias Sicht nicht auf eine Liste privilegierter Unternehmen gehört, ist die energieintensive Baustoffindustrie, etwa die Kalk- oder Zementindustrie. Denn sie steht nach Almunias Einschätzung „nicht im internationalen Wettbewerb“. Der Wettbewerb innerhalb Europas zählt für Almunia nicht, obwohl die deutschen Unternehmen Strompreis-Belastungen zu tragen haben, die es in anderen EU-Ländern nicht gibt. Almunia argumentiert jedoch, dass dies kein Wettbewerbsnachteil sei. Denn die Entscheidung, die erneuerbaren Energien so umfassend zu fördern, sei in Berlin getroffen worden und sei also kein Nachteil gegenüber außereuropäischen Märkten.

Am 9. April will die EU-Kommission bereits die neuen Beihilferegeln für Umwelt und Energie beschließen, zum 1. Juli sollen sie in Kraft treten. Sollte das EEG diesen Beihilferegeln nicht entsprechen, kündigte Almunia bereits ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an. Einigkeit gebe es mit Gabriel übrigens darüber, dass die Förderung erneuerbarer Energien in Zukunft über Versteigerungen erfolgen soll. Wie lang die Übergangszeit bis dahin sein soll, ist jedoch noch umstritten.

Die EU nimmt das deutsche EEG von verschiedenen Seiten aus unter Beschuss. Die Beihilferegeln würden ein Einspeisegesetz wie das EEG verbieten. Gleichzeitig wird gerade vor dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel ein Fall verhandelt, der dem EEG auch von dieser Seite her den Boden entziehen könnte. Ein finnischer Windparkbetreiber wollte sich für eine Anlage auf den Aaland-Inseln auf finnischem Gebiet eine Vergütung nach dem schwedischen Fördersystem erklagen. Der Generalstaatsanwalt hat schon erkennen lassen, dass er den Betreiber im Recht sieht. Die deutsche Energiewende hat in Brüssel einen schweren Stand.

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