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BEV hatte Kunden mit hohen Boni gelockt, doch Anfang des Jahres stellte das Unternehmen Insolvenzantrag.

© dpa

Streit um insolventen Energieversorger BEV: Verbraucherschützer reichen zweite Musterklage ein

Der Energieanbieter BEV versprach Neukunden hohe Boni – und ging in die Insolvenz. Die Verbraucherzentralen verklagen nun den Insolvenzverwalter.

Nach dem Verfahren wegen des Dieselskandals gegen Volkswagen reicht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) jetzt seine zweite Musterfeststellungsklage ein. In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht es um den insolventen Strom- und Gasversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch mit. Das Unternehmen hatte Neukunden mit hohen Boni von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs gelockt. Das Geld wurde aber erst nach zwölf Monaten gezahlt, unter der Voraussetzung, dass der Vertrag weiterlief. BEV hatte so rund 600.000 Kunden gewonnen.

Insolvenzverwalter behält Bonus ein

Das Unternehmen meldete Anfang des Jahres Insolvenz an und stellte die Lieferungen ein. Der Insolvenzverwalter verweigert Verbrauchern, deren Verträge durch die Insolvenz kürzer als ein Jahr liefen, nun den Neukundenbonus beziehungsweise einen Anteil davon. Dagegen klagen die Verbraucherschützer.

„Durch die Insolvenz ging die vorzeitige Beendigung des Vertrags vom Versorger aus, nicht vom Kunden“, sagt VZBV-Chef Klaus Müller. „Daher gibt es keinen Grund, den Kunden den Bonus vorzuenthalten.“

BEV-Kunden, die sich der Klage anschließen wollen, müssen sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, das jedoch noch nicht eröffnet ist. Weitere Infos dazu gibt es hier.

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