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Auch Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der United Internet AG, klagt gegen die Regeln der 5G-Mobilfunkauktion.

© Boris Roessler/dpa

Streit um Mobilfunk-Frequenzen: Noch mehr Klagen gegen 5G-Versteigerung

Neun Unternehmen wehren sich gegen die Auflagen zur Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen in diesem Frühjahr. Auch United Internet klagt.

Insgesamt neun Unternehmen haben am Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Versteigerungsauflagen der neuen 5G-Mobilfunkfrequenzen eingereicht. Bis zum Mittwoch war nur bekannt gewesen, dass sich Vodafone, Telefónica und die Deutsche Telekom mit juristischen Mitteln gegen die 5G-Auflagen wehren. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem Tagesspiegel nun, dass neben den bereits bekannten Klagen sechs weitere Anbieter Klage eingereicht haben. Alle Klagen seien zeitgleich am 21. Dezember eingegangen.

United Internet bestätigte dem Tagesspiegel, über seine Tochter 1&1 Drillisch AG ebenfalls geklagt zu haben. „Die Klage richtet sich gegen die Bedingungen im Ganzen und hält alle rechtlichen Optionen offen“, sagte ein Sprecher. 1&1 denkt über einen Einstieg in die Versteigerung als neuer, vierter Netzbetreiber nach. Das Unternehmen bemängelt jedoch unter anderem das Fehlen von nationalem Roaming und einer Diensteanbieterverpflichtung.

Bei den Vorgaben zu nationalem Roaming geht es um die Frage, zu welchen Bestimmungen Netzbetreiber die eigene Infrastruktur für fremde Anbieter bereitstellen müssen. Auch die Diensteanbieterverpflichtung regelt den Zugang von Drittanbietern einzelner Telekommunikationsdienste zu bestehender Netzinfrastruktur. Letzteres bemängeln auch die regionalen Telekommunikationsanbieter Wilhelm.tel und Netcologne. Beide haben daher ebenfalls Klage eingereicht. Weiterhin hat laut „Handelsblatt“ auch Freenet geklagt.

Telekom beklagt zu strenge Auflagen

Während die kleineren Unternehmen kritisieren, dass sie bei der Möglichkeit zur Nutzung der neuen 5G-Frequenzen benachteiligt würden, gehen den etablierten Anbietern die Auflagen zu weit. Ein Telekom-Sprecher begründete die Klageentscheidung mit den gestiegenen Versorgungsauflagen: „Wir halten die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Auflagen für unrealistisch und unverhältnismäßig. Das haben wir von Beginn an gesagt.“ Auch die Vorgaben bezüglich National Roaming und der Diensteanbieterverpflichtung seien unklar: „Hier wollen wir eine juristische Klärung.“

Die Auflagen der Bundesnetzagentur für die im Frühjahr geplante Versteigerung sollen den Einstieg neuer Anbieter in den Mobilfunkmarkt ermöglichen. Gleichzeitig soll durch die Vorgaben für die Flächenabdeckung von 98 Prozent aller Haushalte und den Bau von je 1500 Mobilfunkmasten pro Anbieter sichergestellt werden, dass Funklöcher im bestehenden 4G-Netz in Deutschland verschwinden. „Wenn alle klagen, dann können wir ja nicht so viel falsch gemacht haben“, sagte Olaf Lies, stellvertretender Vorsitzender des Bundesnetzagentur-Beirats, zu den Einsprüchen der Firmen.

Bislang keine Eilanträge

Die Auktion soll im zweiten Quartal stattfinden. Ob sich der Zeitplan für die Versteigerung durch die Klagen verschiebt, ist offen. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur teilte mit, man habe stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden könne. Zum laufenden Verfahren wollte man sich nicht äußern. Aus dem Gericht in Köln hieß es, dass die Klageschriften derzeit der Bundesnetzagentur zugestellt würden. Grundsätzlich können klagende Unternehmen ein Verfahren mit Eilanträgen beschleunigen. Entsprechende Anträge seien jedoch bisher nicht eingegangen. Auch eine Begründung der Klagenden durch die Unternehmen liege noch nicht vor. Zudem hat nach Aussage der bisher bekannten Parteien keine der Klagen eine aufschiebende Wirkung. Mit den Klagen halten sich die Unternehmen aber die Option offen, die Versteigerung durch entsprechende Anträge bis zur endgütigen juristischen Entscheidung ruhen zu lassen.

Frank Sitta, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag, übte heftige Kritik an der Bundesregierung und einem „grotesken Überbietungswettbewerb an unstimmigen und unrealistischen Forderungen“. Sitta glaubt jedoch nicht, dass die klagenden Unternehmen vorhaben, die Versteigerung der 5G-Lizenzen platzen zu lassen. „Dass Unternehmen ihre Interessen wahren wollen, sollte für niemanden überraschend sein“, meinte der FDP-Politiker.

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