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Der Autobauer hat bei den Abgasmessungen manipuliert. Jetzt will Volkswagen seine Kunden entschädigen.

© imago images/Jan Huebner

Streit um Schadensersatz: Wie die Diesel-Gespräche scheiterten – und warum VW neue Vergleiche anbietet

Volkswagen erklärt die Verhandlungen mit Verbraucherschützern für gescheitert und macht Kunden eigene Vergleichsangebote. Klingt verrückt, ist es aber nicht.

Eigentlich hatte alles gut ausgesehen für Volkswagen, die Verbraucherschützer und die rund 460.000 VW-Kunden, die sich am Musterfeststellungsverfahren wegen des Dieselskandals beteiligt hatten. Bereits Ende Januar, und damit nach nur vierwöchigen Verhandlungen, hatten sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) über den finanziellen Rahmen für eine Entschädigung der Kunden geeinigt.

830 Millionen Euro sollten die Seat-, Skoda-, VW- und Audi-Fahrer als Schadensersatz für ihre manipulierten Diesel mit dem Motor EA189 bekommen. Das hätte eine Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises bedeutet. Offen war nur noch, wie das Geld ausgezahlt werden soll und wer überwacht, dass alles mit rechten Dingen zugeht. VW hat an dieser Frage jedoch am Freitag die Vergleichsverhandlungen platzen lassen – zur Überraschung der Verbraucherschützer.

„Wir waren sehr nahe dran“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller am Freitag. Eine Einigung in allen Fragen sei zum Greifen nah gewesen. Noch um 11.53 Uhr habe der VZBV am Freitag per Mail ein Vergleichsangebot erhalten, nach dem VW neben der Vergleichssumme von 830 Millionen Euro auch 50 Millionen Euro als Honorar für die Verbraucheranwälte angeboten habe, berichtet Müller.

Das Geld sollten die Anwälte für die Abwicklung des Vergleichs und die Beratung der Kunden bekommen. Umso erstaunter sei er gewesen, dass bereits kurz nach zwölf Uhr erste Berichte über das Platzen der Vergleichsverhandlungen veröffentlicht worden sind, kritisierte der Verbraucherschützer. Müller hält das für ein falsches Spiel des Konzerns.

Verärgerter Verbraucherschützer. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, hatte mit einer Einigung gerechnet.
Verärgerter Verbraucherschützer. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, hatte mit einer Einigung gerechnet.

© dpa

VW widerspricht der Summe nicht, betont jedoch, dass die Anwälte keinen Nachweis dafür geliefert hätten, dass die Summen gerechtfertigt seien. Müller weist das zurück. Der VZBV habe am Mittwoch in einem zweiseitigen Schreiben dargelegt, welche Leistungen die Anwälte zu bringen bereit seien. Die Forderungen von 120 Euro netto pro Fall seien zudem die absolute Untergrenze gewesen, die nach dem Gebührenrecht erlaubt ist.

„Mangelnde Bereitschaft“ für ein System der Abwicklung

Doch damit nicht genug: Man habe VW auch vorgeschlagen, dass der Konzern alternativ einen Dienstleister seiner Wahl mit der Abwicklung beauftragt. Die Anwälte hätten sich dann auf eine Kontrollfunktion zurückgezogen. „Die beteiligten Anwälte waren nicht auf Gewinn aus, wir hätten das Geld sogar gespendet“, sagte Ralph Sauer, einer der VZBV-Anwälte, dem Tagesspiegel.

Musterprozess. Am 30. September vergangenen Jahres war die erste Verhandlung zur Musterfeststellungsklage. Im Bild: die Verbraucheranwälte.
Musterprozess. Am 30. September vergangenen Jahres war die erste Verhandlung zur Musterfeststellungsklage. Im Bild: die Verbraucheranwälte.

© AFP

„Die Vergleichsverhandlungen zwischen VW und dem VZBV sind leider an der mangelnden Bereitschaft gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen“, kritisierte Müller. Die Verbraucherschützer wollen sich nun auf das Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig konzentrieren.

Der Vorsitzende Richter, Michael Neef, hatte das Massenverfahren unterbrochen und VW aufgefordert, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Der Richter kündigte bereits an, das Verfahren zügig fortsetzen und abschließen zu wollen, falls ein Vergleich nicht zustande kommt. Der Musterprozess könnte sich aber dennoch über Jahre hinziehen, weil nach dem Oberlandesgericht Braunschweig sicherlich auch der Bundesgerichtshof (BGH) damit befasst sein wird.

Was Volkswagen den Klägern bietet

Kunden könnten schneller an ihr Geld kommen, wenn sie sich an VW halten. Der Konzern teilte am Freitag mit, nach den geplatzten Verhandlungen mit den Verbraucherschützern den Betroffenen selbst Vergleichsangebote zu machen. Der Konzernvorstand hat dazu auf einer außerordentlichen Sitzung ein Vergleichspaket in Höhe von bis zu 830 Millionen Euro beschlossen.

Bis Ende März sollen alle VW-Dieselkunden, die im Klageregister eingetragen sind, ein Angebot bekommen, das sich nach dem Alter des Fahrzeugs und dem Kaufpreis richten soll. „Der Rahmen liegt zwischen 1350 und 6200 Euro“, sagte ein VW-Sprecher. Wie viele Menschen es tatsächlich sind, ist unklar. Denn das Bundesjustizamt, das das Klageregister führt, ist noch immer dabei, Abmeldungen zu verarbeiten und Mehrfachanmeldungen zu korrigieren.

Der Autokonzern betonte am Freitag, er wolle eine "faire und praktikable Lösung für die Kunden". Selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des OLG Braunschweig und des Bundesgerichtshofs müssten hunderttausende Kunden ihre "behaupteten Ansprüche" vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen, erklärte Chefjustiziar Manfred Döss. "Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden."

Software-Update: Mehr als zwei Millionen Diesel sind in Deutschland betroffen.
Software-Update: Mehr als zwei Millionen Diesel sind in Deutschland betroffen.

© dpa

Die Verbraucherschützer halten das Angebot für vergiftet. „Ich freue mich über jeden Euro, den VW zahlt“, sagte Müller. Der mit dem VZBV ausgehandelte Vergleich sei aber ein Gesamtpaket gewesen, das den Kunden nicht nur Geld, sondern auch eine faire Abwicklung und eine Beratung über die rechtlichen Alternativen gebracht hätte.

Welche Vorteile ein Vergleich im Massenverfahren gehabt hätte

„VW hat einen Vorwand gesucht, den Vergleich platzen zu lassen“, meint Dieselanwalt Sauer. Bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren hätten sich die Verbraucher nämlich überlegen können, ob sie den Vergleich annehmen oder ob sie nicht doch lieber in einem Einzelverfahren, eventuell mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers, klagen.

Da immer mehr Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnte das im Einzelfall lukrativer sein. Allerdings besteht eine solche Wahl nur, wenn das Massenverfahren beendet wird. So lange es läuft, sind die Kunden, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, an den Musterprozess gebunden und können nicht auf eigene Faust klagen. Sie haben jetzt nur die Wahl, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen oder es auszuschlagen. „Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick“, meint Sauer.

Auch VZBV-Anwalt Marco Rogert von der Kanzlei Russ Litigation erklärte, der Vergleich sei nicht an der Gesamtsumme gescheitert. "VW wollte die Entschädigung zu einer eigenen Werbeveranstaltung machen - ohne Transparenz, Kontrolle und Einspruchsmöglichkeiten der Verbraucher", kritisierte er.

In Deutschland schließt VW individuelle Vergleiche

In Deutschland waren vom Dieselskandal mehr als zwei Millionen Kunden betroffen. VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Zusammenhang damit zahlte der Autohersteller bereits mehr als 30 Milliarden Euro an Strafen und Entschädigungen, vor allem in den USA. In Deutschland verweigerte der Autobauer bislang Schadenersatzzahlungen in Sammelverfahren, sondern schließt mit Klägern individuelle Vereinbarungen.

VW könnte ein Interesse daran haben, jetzt noch möglichst viele günstige Vergleiche zu schließen. Denn am 5. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof erstmals über Schadensersatzansprüche im Dieselskandal. Sollten die obersten Richter zugunsten der Verbraucher entscheiden – was durchaus möglich ist – würden künftige Vergleiche für VW teurer. „Wir sind zu weiteren Vergleichsverhandlungen bereit“, sagt Müller, „aber die Grundlage für Gespräche wäre dann eine andere“.

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