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Wirtschaft: Streit um Sparkassen: Bankgesellschaft kein Modell für öffentlich-rechtliche Banken

Die Struktur der Bankgesellschaft Berlin AG ist kein Modell, wie die öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland in Zukunft organisiert werden könnten, um dem Verfahren der EU-Wettbewerbshüter in Brüssel zu begegnen. Zu diesem klaren Urteil kommt Wernhard Möschel, wissenschaftlicher Beirat des Frankfurter Instituts, Kronberger Kreis.

Die Struktur der Bankgesellschaft Berlin AG ist kein Modell, wie die öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland in Zukunft organisiert werden könnten, um dem Verfahren der EU-Wettbewerbshüter in Brüssel zu begegnen. Zu diesem klaren Urteil kommt Wernhard Möschel, wissenschaftlicher Beirat des Frankfurter Instituts, Kronberger Kreis. Möschel, der am Donnerstag vor der Presse eine Studie zum Thema "Privatisierung von Landesbanken und Sparkassen" vorstellte, kommt darüber hinaus zu Ergebnissen, die gerade vor der aktuellen Berliner Diskussion bedenkenswert sind. So ist laut Möschel die öffentlich-rechtliche Landesbank Berlin (LBB) zwar eine Tochter der privatrechlichen Aktiengesellschaft Bankgesellschaft, doch bei der LBB handele es sich immer noch um eine Anstalt. Das Land halte nicht nur die Mehrheit an der AG, es habe auch per Satzung das Durchgriffsrecht auf die Landesbank und es existiere nach wie vor die Anstaltslast.

Die Anstaltslast sei aber das entscheidende Kriterium, so Möschel, um das es auch bei dem Verfahren der EU-Kommission in Brüssel gehen müsse. Die Anstaltslast betreffe das Innenverhältnis zwischen Landesbank und Land und sorge dafür, dass die Gewährträgerhaftung ("Das Außenverhältnis zum Kunden") erst gar nicht zum Einsatz komme. Wie die privaten Banken sieht Brüssel in der durch die Anstaltslast festgeschriebenen staatlichen Haftung einen Wettbewerbsvorteil am Markt.

Solange aber die Anstaltslast nicht in Frage gestellt wird, dürften auch den Plänen von Bankgesellschafts-Chef Wolfgang Rupf enge Grenzen gesetzt sein. Rupf hatte am Wochenende erklärt, man denke intensiv darüber nach, wie man noch in diesem Halbjahr Investoren für den Konzern und die Landesbank gewinnen könne. Ein privater Investor könnte sich nach der derzeitigen Gesetzeslage wohl nur am Konzern, nicht aber direkt an der Landesbank beteiligen, sollte deren öffentlich-rechtlicher Status erhalten bleiben. Rupf erklärte in diesem Zusammenhang, er könne sich vorstellen, dass das Land wegen der Kooperation mit der Norddeutschen Landesbank einen öffentlich-rechtlichen Partner bevorzugen würde. Diese Äußerung führte prompt zu Spekulationen, dass eine so genannte Nordschiene, bestehend aus der LBB, der Norddeutschen Landesbank und der Westdeutschen Landesbank wieder aktuell sei. Bei der Bankgesellschaft hieß es nur, es gebe noch keine Festlegung auf eventuelle Partner. Zu Spekulationen könne man deshalb nicht Stellung nehmen. Auch die NordL wollte sich zu derartigen Vermutungen nicht äußern.

Möschel räumte die Möglichkeit ein, dass die Landesbanken/Sparkassen schon heute Kapital in Form von stillen Teilhabern oder über Genussscheine aufnehmen könnten, doch eine echte Beteiligung eines privaten Partners sei nicht möglich. Erfolgsversprechender sei da schon das Modell des bayerischen Finanzministers, der sich wohl an der Berliner Vorlage orientiert habe. Die Bayern wollen allerdings die Anstaltslast aufheben. Eine Anstalt ohne Anstaltslast könne er sich aber nur schwer vorstellen, so Möschel. Am Ende dieser Überlegungen stehe deshalb die Umwandlung in die Rechtsformen AG oder GmbH. Dies sei auch das Sinnvollste.

Der Kronberger Kreis befürwortet nachdrücklich die Privatisierung der Landesbanken und Sparkassen. Was an Reformen notwendig sei, sei nicht zum Fürchten tiefgreifend. Die Nachteile der öffentlich-rechtlichen Rechtsform lägen aber auf der Hand. Möschel nannte beispielhaft, das "Regime" fördere eine Verfilzung zwischen politischer Exekutive und öffentlich-rechtlichem Kreditgewerbe. Eine These, die angesichts der jüngsten Berliner Skandale an Brisanz gewonnen hat. Die Vorgänge bei der WestLB hätten zudem gezeigt, dass an dem Grundsatz vorbei gehandelt werde, dass alle staatlichen Ausgaben einer parlamentarischen Ermächtigung und Kontrolle bedürften. Es sei ferner kein großer Schritt zu subventionshaltigen Landesbankkrediten, die der parlamentarischen Haushaltskontrolle nicht unterlägen. Eine Gefahr, die auch in Berlin - Beispiel städtische Entwicklungsgebiete wie die Wasserstadt Spandau - nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

dr

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