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Wirtschaft: Streit um Stromlieferung für Leipzig vor Gericht

Der Streit um die Stromlieferungen für die Stadtwerke geht vor Gericht. Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Berlin die Klage dreier Stromlieferanten gegen die Vereinigte Energie AG (VEAG), die die Durchleitung des Stroms durch ihr Netz verweigert.

Der Streit um die Stromlieferungen für die Stadtwerke geht vor Gericht. Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Berlin die Klage dreier Stromlieferanten gegen die Vereinigte Energie AG (VEAG), die die Durchleitung des Stroms durch ihr Netz verweigert. Bei dem Termin werden die Verfahrensbeteiligten zunächst angehört, wie die Stadtwerke Leipzig am Montag mitteilten.

Die Stadtwerke Leipzig hatten im November 1999 einen Liefervertrag mit der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG Verbund, der Deutschen Tractebel AG und der KOM-Strom AG geschlossen. Im Vorgriff auf diesen Vertrag hatten die Stadtwerke die Strompreise für ihre Haushalts- und Gewerbekunden gesenkt. Zur Stromlieferung ab 1. Januar 2000 kam es jedoch nicht, weil die VEAG die Durchleitung des Stroms verweigerte. Nach Darstellung der Stadtwerke berief sich die VEAG auf die Braunkohleschutzklausel, wonach bis 2003 auch auf eine ausreichend hohe Verstromung ostdeutscher Braunkohle zu achten ist.

Die drei Lieferanten verklagten darauf hin die VEAG. Sie stehen nach Darstellung der Stadtwerke auf dem Standpunkt, dass die Klausel nicht angewendet werden darf. Die Wirtschaftlichkeitsprobleme der VEAG könnten nicht dadurch gelöst wenden, dass durch die extensive Auslegung der Braunkohleschutzklausel jeglicher Wettbewerb in Ostdeutschland verhindert wird.

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