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Wirtschaft: Streit um Zonenrandförderung für Salzgitter AG

BRÜSSEL/SALZGITTER .Die Salzgitter AG wehrt sich gegen den Verdacht, über Jahre hinweg unzulässige staatliche Subventionen kassiert zu haben.

BRÜSSEL/SALZGITTER .Die Salzgitter AG wehrt sich gegen den Verdacht, über Jahre hinweg unzulässige staatliche Subventionen kassiert zu haben.Die Sonderabschreibungen und steuerfreien Rücklagen, die das Unternehmen in den Jahren 1986 bis 1995 zu seinem Vorteil genutzt habe, hätten nicht nur mit der deutschen Gesetzgebung, sondern auch mit den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts übereingestimmt, teilte das Stahl- und Technologieunternehmen mit.Es würde deshalb die nun drohende Rückforderung der staatlichen Beihilfen als "eine administrativ verfügte Benachteiligung" ansehen.Salzgitter wäre dann, so heißt es in der Stellungnahme, das einzige Unternehmen der EU mit Betriebsstätten im ehemaligen Zonenrandgebiet, das aus der bis 1995 grundsätzlich zulässigen Förderung ausgeschlossen würde.

Die EU-Kommission hatte am Mittwoch beschlossen, in einem formellen Prüfverfahren dem Stahlunternehmen, das Anfang 1998 in den Besitz des Landes Niedersachsen und der staatlichen Nord-LB überging, näher auf den Zahn zu fühlen.Schon Anfang 1998 waren die Brüsseler Wettbewerbshüter bei der Durchsicht des Jahresabschlusses der Preussag Stahl AG auf die umstrittenen Subventionen gestoßen.Inzwischen verdichtete sich der Verdacht, daß die Steuervergünstigungen, die dem seit langem in Schwierigkeiten steckenden Stahlunternehmen im Rahmen der Zonenrandförderung gewährt wurde, gegen die europaweit geltenden Subventionsregeln verstoßen.Um auf dem hart umkämpften Stahlmarkt Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, verbietet seit 1986 der EU-Stahlbeihilfekodex nämlich grundsätzlich staatliche Subventionen für Stahlbetriebe.

Nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbshüter sei die Bundesregierung den Nachweis schuldig geblieben, daß die staatlichen Investitionsbeihilfen nur zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Energieeinsparung genutzt wurden und nicht direkt in den Stahlbereich des Unternehmens flossen.Auch wer sich auf die möglichen Ausnahmen vom Stahlbeihilfekodex beruft, muß schließlich, so stellt Brüssel fest, jedes Vorhaben Fall für Fall von der Kommission prüfen lassen.Bonn habe aber bisher auf Anfragen aus Brüssel nur mit unvollständigen Informationen geantwortet und offensichtlich mangelhafte Daten über die Art der Investitionen, die Höhe der Beihilfen und die Zahl der begünstigten Werke geliefert.

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