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Wirtschaft: Streit zwischen den Bundesministerien - Catenhusen für zeitlich begrenzte Öffnung der Grenzen

Die Bundesregierung ist in der Frage der Arbeitserlaubnis für ausländische IT-Spezialisten zerstritten. Während das Bundesarbeitsministerium (BMA) keinen rechten Handlungsbedarf erkennt, drängt das Bildungsministerium (BMBF) auf eine temporäre Öffnung der Grenze für IT-Fachkräfte.

Die Bundesregierung ist in der Frage der Arbeitserlaubnis für ausländische IT-Spezialisten zerstritten. Während das Bundesarbeitsministerium (BMA) keinen rechten Handlungsbedarf erkennt, drängt das Bildungsministerium (BMBF) auf eine temporäre Öffnung der Grenze für IT-Fachkräfte. Im Wirtschaftsministerium hat man sich noch keine endgültige Meinung über die Frage gebildet. "Bei der schwunghaften Entwicklung im IT- und Multimediabereich sind Faktoren im Spiel, auf die wir mit unseren traditionellen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nicht mehr hinreichend reagieren können", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Wolf-Michael Catenhusen (SPD), dem Handelsblatt. Er plädiert für eine zeitlich begrenzte Öffnung der Grenzen, um das "knappe Zeitfenster des Innovationsprozesses" in der Branche nicht zu verpassen. Bei einer zeitlichen Begrenzung sieht Catenhusen auch keine Gefahr, das die Ausbildungsanstrengungen der IT-Unternehmen in Deutschland erlahmen würden.

Das Arbeitsministerium steht der Grenzöffnung dagegen nach wie vor eher ablehnend gegenüber. Gert Andres (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im BMA, verwies gegenüber dem Handelsblatt auf die große Zahl arbeitsloser IT-Fachkräfte. "Das größte Problem ist doch, dass wir knapp 35 000 arbeitslose EDV-Kräfte haben", sagte Andres. Er verwies auch auf 56 000 arbeitslose Ingenieure, die durch Umschulungen im IT-Bereich arbeiten könnten. Dafür gebe es hinreichend Beispiele. Andres: "Man kann seinen Bedarf auch anders als durch ausländische Spezialisten decken." Zu diesem Thema heißt es dagegen im BMBF: "Allein der Hinweis auf zehntausende arbeitslose Ingenieure rechtfertigt nicht, unter allen Umständen hoch talentierte Softwareentwickler aus Indien fern zu halten. Vielleicht gründen die nach drei Jahren ja eine Firma in Deutschland", sagte Catenhusen. Bei dem Streit geht es darum, ob außereuropäische IT-Spezialisten generell in Deutschland arbeiten dürfen. Derzeit muss vor Erteilung einer Arbeitserlaubnis nachgewiesen werden, dass die ausländischen Kräfte keinem Deutschen einen Arbeitsplatz wegnehmen.

ms, pw

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