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Wirtschaft: Stromgesetz: Europäischer Gerichtshof verkündet demnächst Urteil

Der Europäische Gerichtshof verkündet am Dienstag sein Urteil zum Stromeinspeisungsgesetz in Deutschland. In dem Rechtsstreit macht die Preussen-Elektra AG geltend, die gesetzlichen Vergünstigungen für Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft verstießen gegen europäisches Recht.

Der Europäische Gerichtshof verkündet am Dienstag sein Urteil zum Stromeinspeisungsgesetz in Deutschland. In dem Rechtsstreit macht die Preussen-Elektra AG geltend, die gesetzlichen Vergünstigungen für Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft verstießen gegen europäisches Recht. In einem richterlichen Rechtsgutachten hatte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Francis Jacobs, diese Ansicht geteilt: Die Vergünstigungen seien zwar keine staatliche Beihilfe, sie kämen aber einer "mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung" gleich und verstießen gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs. Eine Rechtfertigung aus Gründen des Umweltschutzes sei äußerst fraglich (Aktenzeichen: C-379/98). Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Abnahmeverpflichtung der Versorger für Ökostrom vor und setzt eine Mindestvergütung fest, die für Windkraft bei 15 Pfennig je Kilowattstunde liegt, für Solarenergie bei 99 Pfennig.

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