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Strommarkt: BGH verbietet Eon Zukäufe

Gerne hätte der Energiekonzern Eon sich an weiteren Stadtwerken und kleineren Konkurrenten beteiligt. Daraus wird nun nichts: Das Düsseldorfer Unternehmen hat schon jetzt eine marktbeherrschende Stellung, meint der Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer weiteren Ausdehnung des Energiekonzerns Eon einen Riegel vorgeschoben. Eon habe zusammen mit RWE in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, heißt es in der am Dienstag verkündeten Entscheidung. Mit dieser Begründung untersagte der BGH-Kartellsenat dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Das Urteil wird Auswirkungen auf weitere Fusionspläne des Konzerns haben.

In einer ersten Reaktion auf das Urteil verweist Eon darauf, dass das Urteil auf der Lage des Jahres 2003 beruhe. "Die Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert", sagte ein Konzernsprecher. Auf den Ebenen Erzeugung, Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So habe Eon mit der EU vereinbart, Hochspannungsnetzen und Kraftwerkskapazitäten abzugeben.

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts verfolgen Eon und RWE als Marktführer die Strategie, an zahlreichen Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um so ihre Absatzgebiete zu sichern. Zusammen halten sie nach BGH-Angaben schon jetzt Beteiligungen an mehr als 200 Unternehmen. "Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb einschränken", entschied der BGH. (sf/dpa)

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