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Wirtschaft: Strommarkt: EU genehmigt Fusion von Veba und Viag unter Auflagen

Mit den erwartet strengen Auflagen hat die EU-Kommission grünes Licht für die Fusion von Veba und Viag gegeben. Das Bundeskartellamt kündigte gleichzeitig an, dass auch die Verschmelzung der VEW auf die RWE genehmigt würde.

Mit den erwartet strengen Auflagen hat die EU-Kommission grünes Licht für die Fusion von Veba und Viag gegeben. Das Bundeskartellamt kündigte gleichzeitig an, dass auch die Verschmelzung der VEW auf die RWE genehmigt würde. Allerdings sollen noch Fragen der Gasdurchleitung bis zum 10. Juli geklärt werden. Bei Strom und Entsorgung wurde die Prüfung der Ruhrfusion abgeschlossen.

Die Wettbewerbsbehörden haben in enger Abstimmung über die beiden Fusionen entschieden - mit dem erklärten Ziel, ein Energieduopol am deutschen Markt zu verhindern, wie Kartellamtspräsident Ulf Böge herausstellte. Hauptanliegen der Prüfer in Brüssel und Bonn war, dass der ostdeutsche Braunkohlenverstromer Veag als selbstständiger "bedeutender Wettbewerber" überlebensfähig bleibt. Deshalb müssen sich die neu entstehende RWE von ihrem 32,5-Prozent-Paket an Veag und die Eon AG (Veba/Viag) von ihren 48,75 Prozent Veag-Anteilen trennen. Ebenso muss Eon seine Anteile an der HEW AG, Hamburg, sowie an der Bewag AG, Berlin, abgeben. Zugleich müssen die vier Fusionskandidaten die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden Stromhandel schaffen.

Die Doppelspitze der künftigen Eon, Ulrich Hartmann und Wilhelm Simson, äußerte sich im Gespräch mit dem Handelsblatt über das Brüsseler Votum erleichtert. Sie kritisierten jedoch, dass in Europa "mit unterschiedlichen Waffen gekämpft" werde. Als privatwirtschaftliches Unternehmen stünde Eon mit einem Umsatz von 140 Milliarden Mark in den Bereichen Energie, Chemie und Telekommunikation in Konkurrenz zu staatlichen Unternehmen, die zudem noch auf ihren Heimatmärkten weitgehend abgeschottet agieren könnten. Der europäische Strommarkt mit ganz unterschiedlichen nationalen Marktöffnungen müsse schneller vollständig liberalisiert werden, forderten Hartmann und Simson. Der Vorschlag der EU-Kommission, die volle Öffnung bis 2004 zu realisieren, sei zu begrüßen. Am Veba-Sitz in Düsseldorf hofft man, dass die Bundesregierung diese Initiative weiter aktiv unterstützen wird.

Die EU-Kommission hat unterdessen erneut ein Verfahren gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen die Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes eröffnet. Die Wettbewerbshüter beschlossen am Dienstag in Straßburg eine Verwarnung der Pariser Regierung. Sie habe in Verletzung der Richtlinie in ihrem Gesetz vom vergangenen Februar die Auflage gemacht, dass Stromabnehmer sich vertraglich mindestens für drei Jahre binden müssen. Nach Meinung der Kommission stellt dies eine Behinderung des freien Wettbewerbs in einem europäischen Strom-Binnenmarkt dar. In der ganzen EU müssten gleiche Regeln gelten, hieß es von Seiten der Wettbewerbshüter.

Gegen Frankreich lief bereits ein anderes Verfahren, weil es das neue Stromgesetz mehr als ein Jahr gegenüber den Erfordernissen der Richtlinie verzögert hatte. Nach Verabschiedung des Gesetzes war das Verfahren eingestellt worden. Frankreich hat jetzt zwei Monate Zeit, auf die Brüsseler Vorwürfe zu antworten. Das Verfahren kann in letzter Konsequenz vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Veba-Chef Hartmann kündigte an, dass für das angestrebte "European Power House" weitere Akquisitionen nötig sind: "Wir schließen weder große noch viele kleine Schritte aus; man kann auch beides machen." Auf keinen Fall stünden bei Eon jedoch Großfusionen in Zukunft nur deshalb an, um die Gefahr einer feindlichen Übernahme zu begrenzen. Es müsse vielmehr von der industriellen Logik her alles zusammenpassen. Dann seien auch grenzüberschreitende Zusammenschlüsse sinnvoll.

ews, jsn

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