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Online-Bewerbung – auch für den Studienplatz möglich. Manches muss aber doch per Post geschickt werden.

© picture alliance / dpa

Studienplatz gesucht: Was die Hochschule will

Wie funktioniert die Bewerbung um einen Studienplatz? Was gehört ins Anschreiben? Und wann ist der Platz sicher? Das Wichtigste auf einen Blick.

Die letzten Prüfungen haben die Berliner Abiturienten hinter sich, doch was kommt nun? Alle, die zum Wintersemester studieren möchten, sollten sich spätestens jetzt um die Bewerbung auf einen Studienplatz kümmern. „An den meisten öffentlichen Hochschulen enden die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge für das Sommersemester am 15. Januar und 15. Juli für das Wintersemester“, sagt Petra Ruthven-Murray von der privaten Schul-, Studien- und Karriereberatung Plan Z. Für zulassungsfreie Studiengänge haben sie in der Regel bis zum 30. September Zeit. Eine formale Bewerbung für diese Sparten ist oft nicht nötig. Es könnte aber andere Hürden geben wie ein Praktikum oder eine Eignungsprüfung, die es zu bestehen gilt, und um die man sich oft schon einige Monate vorher kümmern muss. Daher sollte jeder Interessent den individuellen Bewerbungsschluss auf der Webseite seiner Uni prüfen, denn je nach Hochschule, Studiengang, Bundesland und „Kategorie“ des Studienbewerbers und des Studiengangs unterscheiden sich die Fristen.

Alle relevanten Unterlagen erhält man bei der jeweiligen Universität

Kommt ein Bewerber aus dem Ausland? Hat er sein Abitur schon seit einiger Zeit in der Tasche? Gilt die Bewerbung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang? Ist eine Eignungsprüfung für einen künstlerischen oder Sportstudiengang nötig? All diese Fragen haben Einfluss auf die Bewerbungsfrist, betont Martin Scholz, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen (GIBeT).
Mehr Eile ist bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie geboten. Sie werden über die Stiftung Hochschulstart vergeben. Für das Sommersemester gilt eine „Altabiturientenfrist“ mit Bewerbungsschluss am 30. Mai für Bewerber, die die Hochschulreife im Vorjahr erworben haben. „Diese Frist wurde auch von einigen Unis adaptiert“, weiß Petra Ruthven-Murray.
Auch wenn die Bewerbung an den meisten Unis onlinegestützt abläuft, müssen bestimmte Unterlagen wie beglaubigte Zeugniskopien oder auch ein Bewerbungsdokument aus der Onlinebewerbung manchmal postalisch an die Hochschule geschickt werden. Auch dafür sollten Bewerber einige Tage einplanen. „Alle relevanten Unterlagen erhält man bei der jeweiligen Hochschule“, sagt Martin Scholz. „Bei Studiengängen, die sich im zentralen Vergabeverfahren befinden, gibt es sie bei der Stiftung Hochschulstart.“
Nach dem Abschicken der Bewerbung heißt es erst einmal abwarten. Der Auswahl- und Entscheidungsprozess unterscheidet sich je nach Hochschule und dauert unterschiedlich lange. „Die öffentlichen Hochschulen müssen sich im Vergabeverfahren natürlich an den gesetzlichen Rahmen halten, das heißt ein kleiner Teil der Studienplätze muss an die Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben werden“, erklärt Petra Ruthven-Murray. „Ein ebenfalls kleiner Teil geht an die Bewerber mit der besten Note in der Hochschulzugangsberechtigung.“

Immer einen Plan B in der Tasche haben

Darüberhinaus dürfen die Unis noch ein eigenes Auswahlverfahren durchführen, in dem sie die Zulassungskriterien selbst bestimmen. In diesen Verfahren zählen die Abinote, aber auch andere Merkmale wie berufspraktische Erfahrung, Einzelnoten in bestimmten Schulfächern, ein etwaiger Dienst bei der Bundeswehr oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) vor Studienbeginn. Etwa vier Wochen nach Bewerbungsschluss erfolgt dann die Zu- oder Absage für einen Studienplatz. Bis zum Semesterbeginn am 1. Oktober zum Wintersemester und am 1. April zum Sommersemester können dann eventuell bestehende Restplätze in Losverfahren oder über die Studienplatzbörse des Hochschulkompass vergeben werden. Wer eine Zusage erhält, kann sich dann in der gesetzten Frist im Studierendensekretariat seiner Hochschule immatrikulieren. Erst dann ist der Studienplatz wirklich sicher. Neben der Hochschulzugangsberechtigung – also in der Regel dem Abiturzeugnis – sind ein Personalausweis oder Pass, ein Krankenversicherungsnachweis, der Zulassungsbescheid und, sofern notwendig, Belege über Praktika oder Eignungstests vorzulegen. Petra Ruthven-Murray empfiehlt, sich auf jeden Fall an mehreren Hochschulen gleichzeitig zu bewerben. „Schließlich kann man sich – auch wenn der Numerus clausus in den vergangenen Jahren immer stabil war – nie ganz sicher sein, wie sich das Bewerberfeld verändert. Deshalb immer auch einen Plan B in der Tasche haben“, sagt sie.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann sinnvoll sein

Eine solche Alternative muss nicht zwangsläufig der Studienstart an einer anderen Uni sein. Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr könnte sinnvoll sein. „Wer unbedingt mit dem Studium beginnen möchte, kann sich natürlich bei den zulassungsfreien Studiengängen umsehen, muss dann aber örtlich flexibel sein“, sagt Petra Ruthven-Murray.
Der häufigste Fehler während der Zeit zwischen Abitur und Studium ist es, sich nicht ausreichend über das oft komplexe Bewerbungsverfahren zu informieren, so die Erfahrung von Martin Scholz. „Die Hochschulen haben hier schon aus Eigeninteresse umfangreiche Dokumentationen und häufig auch How-to-do-Videos oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen verfasst“, sagt er. Damit komme man bereits ein gutes Stück weiter.

Online-Bewerbung – auch für den Studienplatz möglich. Manches muss aber doch per Post geschickt werden.

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