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Subventionen: Bayern will Empfänger von EU-Agrarhilfen nicht veröffentlichen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Empfänger der höchsten EU-Agrarhilfen offengelegt werden sollen. Doch Bayern lehnt eine Veröffentlichung ab.

"Es kann nicht sein, dass Daten veröffentlicht werden, die man später als schützenswert erkennt", sagte ein Sprecher von Landesagrarminister Helmut Brunner (CSU). "Bayern wird nicht veröffentlichen." Der Freistaat werde zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten.

Bayern verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Dieses hatte im Februar nach Klagen von Landwirten die Veröffentlichung im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Andere Gerichte hatten hingegen für eine Veröffentlichung entschieden.

Bund und Länder hatten vereinbart, Mitte Juni die Empfänger ins Internet zu stellen. Die Frist hierfür war EU-weit schon Ende April abgelaufen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Offenlegung aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken zunächst gestoppt. Deutschland ist das einzige Land, das die Daten bisher nicht fristgerecht online zur Verfügung gestellt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die 40 Empfänger der höchsten EU-Agrarexportsubventionen mit Namen und Fördersumme in Deutschland veröffentlicht werden müssen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien kein Ausschlussgrund für die Freigabe. Das Gericht gab damit der Umweltschutzorganisation Greenpeace Recht.

Die deutsche Landwirtschaft erhält 5,4 Milliarden Euro EU- Subventionen pro Jahr, darunter Exporthilfen. Unter den Empfängern sind auch Landbesitzer, Konzerne oder Golfclubs.

ZEIT ONLINE

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