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Wirtschaft: T-Aktionäre können Klagefrist verlängern Aktionärsschützer: Sechs Monate mehr Zeit für Prospekthaftung

Frankfurt (Main) (gem/HB/rtr). Aktionäre, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom oder bis zu sechs Monaten danach TAktien zugeteilt bekommen oder gekauft haben, können die Klagefrist für Prospekthaftungsklagen verlängern.

Frankfurt (Main) (gem/HB/rtr). Aktionäre, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom oder bis zu sechs Monaten danach TAktien zugeteilt bekommen oder gekauft haben, können die Klagefrist für Prospekthaftungsklagen verlängern.

Nach Angaben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kann die am 26. Mai auslaufende Frist mit einem Verfahren vor der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg (ÖRA) um mindestens sechs Monate nach hinten verschoben werden. Laut DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker könnten Anleger so abwarten, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bilanzfälschung neue Ergebnisse brächten und dann erst eine kostspielige Zivilklage einreichen. Denn ohne neue Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft sieht die DSW nur geringe Aussichten auf Erfolg der Klagen. Die Telekom hat den Aktionärsschützern zufolge in ihrem Prospekt für den dritten Börsengang im Herbst 2000 möglicherweise falsche Angaben zum Unternehmenswert gemacht – ein Vorwurf, den die Telekom bestreitet.

Michael Pflaumer von der Stuttgarter Kanzlei Grossmann & Haas, die zahlreiche T-Aktionäre vertritt, bestätigt: „Der Antrag bei der ÖRA ist ein gangbarer und sinnvoller Weg, da die ÖRA bei Streitwerten jeder Höhe und örtlich unbegrenzt zuständig ist.“ Auch Aktionären, die anwaltlich vertreten sind, rät Pflaumer, den Antrag stellen zu lassen, schon um Zeit zu gewinnen. Laut DSW spülte die Emission dem Bund mehr als 15 Milliarden Euro in die Kassen. Betroffen sei eine siebenstellige Zahl von Anlegern.

Die Aktionäre kauften die T-Aktien damals für 63,50 Euro, nun sind die Papiere noch weniger als 13 Euro wert. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit dem Frühjahr 2000 gegen die Telekom wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung und überprüft in diesem Zusammenhang auch die Angaben zum dritten Börsengang. Für eine erfolgreiche Prospekthaftungsklage sei die derzeitige Informationslage zu dünn, gaben die Aktionärsschützer zu. Vor dem 26. Mai seien Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft nicht zu erwarten, weshalb eine Verlängerung der Verjährungsfrist für die Aktionäre so wichtig sei. Ein Verfahren vor der ÖRA sei weniger kostspielig als eine Zivilklage, die erst dann eingereicht werden könnte, wenn die Erfolgsaussichten vielversprechender seien, erläuterte Tüngler. Die DSW rät nur Aktionären mit einer Rechtsschutzversicherung, die die Kosten trage, zu einer Klage.

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