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Wirtschaft: T-Online bleibt draußen

Konzern darf das Internetunternehmen nicht im Eilverfahren integrieren

Berlin - Die Deutsche Telekom darf ihre Internettochter T-Online vorerst nicht in den Konzern zurückholen. Das Landgericht Darmstadt wies am Dienstag einen Eilantrag von T-Online zurück. Das Unternehmen wollte die geplante Verschmelzung sofort ins Handelsregister eintragen lassen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Andererseits seien die Nachteile für die Deutsche Telekom und T-Online nicht so schwer wiegend, wenn die Verschmelzung nicht sofort vollzogen werden kann.

„Das ist ein enormer Sieg auf ganzer Linie“, sagte der Anwalt der DeutschenSchutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), Peter Dreier. Die Entscheidung stärke die Aktionärsrechte.

Die Telekom will T-Online wieder vollständig in den Konzern integrieren, um sich auf dem Wachstumsmarkt Breitband besser gegen die Wettbewerber behaupten zu können. Vorbilder sind France Télécom oder Telefónica. Die Telekom will schnelles Internet, Telefonieren und Unterhaltungsangebote (Fernsehen, Video on Demand) aus einer Hand anbieten können. Doch die DSW, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), mehrere britische Fondsgesellschaften sowie private Aktionäre von T-Online wehren sich mit Anfechtungsklagen gegen den Beschluss.

Die Argumente der Fusionsgegner: „T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Die Entscheidung des Gerichts verhindere nun, dass die Telekom mit einer vorzeitigen Eintragung der Fusion Fakten schaffen könne, die kaum wieder rückgängig zu machen seien. Vertreter der SdK kritisieren, die Telekom habe ihre Internettochter von Anfang an gebremst. So seien die mehr als vier Milliarden Euro aus dem Börsengang nicht in die Entwicklung des Internetgeschäfts investiert, sondern weitgehend als Darlehen an die Telekom weitergereicht worden.

Den Beschluss zur Verschmelzung hatte die Hauptversammlung der T-Online im April gefällt – mit der Mehrheit der Stimmen der Telekom. T-Online wollte nun erreichen, dass die Verschmelzung so schnell wie möglich wirksam wird. Die negative Entscheidung des Landgerichts will T-Online nicht einfach hinnehmen. Der Vorstand werde dem Aufsichtsrat vorschlagen, eine sofortige Beschwerde einzulegen, teilte T-Online mit.

Bei der Fusion sollen die Anteilseigner für je 25 T-Online-Aktien 13 T-Aktien erhalten und damit wertmäßig nur einen Bruchteil jener 27 Euro, die beim Börsengang im April 2000 je Aktie gezahlt wurden. Kurzfristig war der Kurs sogar auf über 40 Euro geklettert. Die DSW wies am Dienstag darauf hin, dass das Anfechtungsverfahren gegen den Verschmelzungsbeschluss weiter läuft, selbst wenn die Verschmelzung – etwa durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts – zwischenzeitlich doch vollzogen werden sollte. Sollten Gerichte zu einem späteren Zeitpunkt dann zu dem Urteil kommen, dass die Fusion nicht hätte vollzogen werden dürfen, müsse die Telekom den ehemaligen T-Online-Aktionären einen Ausgleich zahlen. DSW-Sprecher Jürgen Kurz empfahl den verbliebenen T-Online-Aktionären, ihre Papiere zu halten: „Abwarten ist die beste Strategie.“ Es laufe ein so genanntes Spruchstellenverfahren, mit dem erreicht werden solle, dass die Telekom ihr Umtauschangebot verbessert. „Die letzte Aktie ist oft die teuerste“, sagte Kurz. Aktionäre hätten gute Chancen, dass die Telekom in Zukunft nachbessern müsse.

Bei der Telekom geht man nun davon aus, dass sich die Fusion um einige Monate verzögern wird. Analyst Marcus Sander vom Bankhaus Sal. Oppenheim erwartet jedoch nicht, dass die Telekom dadurch große Nachteile gegenüber ihren Wettbewerbern haben wird.

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