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Wirtschaft: Tagesspiegel-Telefon-Aktion: "Beiträge bei Betriebskrankenkassen oft günstiger"

Ich möchte gerne in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wie stelle ich das an?

Ich möchte gerne in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wie stelle ich das an?

Die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen variieren ziemlich, von unter zwölf bis über 14 Prozent. Es gibt einige Betriebskrankenkassen mit relativ günstigen Beiträgen. Welche für Sie in Frage kommt, können Sie beim BKK Landesverband erfragen. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass der Beitrag nicht alles ist. Die Betriebskrankenkassen haben oft nur ein dünnes Geschäftsstellennetz und beraten weniger individuell.

Ich bin 51 und möchte zu der Betriebskrankenkasse meiner Frau wechseln. Kann die Versicherung mich zurückweisen?

Nein. Als Ehegatte muss die Betriebskrankenkasse sie aufnehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine geschlossene Betriebskrankenkasse handelt, die nur für Mitarbeiter bestimmt ist. Auch offene Betriebskrankenkassen - zu denen der Großteil zählt - dürfen wie alle übrigen gesetzlichen Krankenversicherungen niemanden zurückweisen. Anders sieht es bei den privaten Krankenversicherungen aus. Sie können sich ihre Kunden frei auswählen.

Bis wann muss ich kündigen, wenn ich die Kasse wechseln will?

Bis Ende September. Die neue Kasse, bei der Sie die Mitgliedschaft beantragen, nimmt Sie dann zum 1. Januar 2001 auf.

Ist es möglich, die Kündigung wieder rückgängig zu machen?

Generell ja. Aber dies muss bis zum 31. Dezember geschehen.

Meines Wissens ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse auch möglich, wenn diese die Beiträge erhöht. Stimmt das?

Das stimmt. Denn in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Abgesehen davon können Sie die gesetzliche Krankenkasse nicht nur zum Stichtag 30. September beziehungsweise 31. Dezember wechseln, sondern immer auch dann, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten.

Kann der Arbeitgeber bestimmen, wo ich mich gesetzlich krankenversichere?

Der Arbeitgeber darf die Krankenkassenwahl nicht beeinflussen. Das ist ganz allein Ihre Entscheidung.

Seit Jahren bin ich bei einer Ersatzkasse pflichtversichert, möchte jetzt aber gerne zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Sind die Leistungen unterschiedlich?

Rund 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und deshalb gleich. Die anderen fünf Prozent können von jeder Krankenkasse innerhalb eines vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmens individuell gestaltet werden. So unterscheiden sich etwa die Zuschüsse zu den Kuren.

Welche Kasse bezahlt Naturheilverfahren?

Grundsätzlich übernehmen alle Krankenkassen Aufwendungen für Naturheilverfahren - sofern diese medizinisch notwendig sind.

Die Betriebskrankenkasse, bei der ich hier in Duisburg bin, hebt zum Jahresende die Beiträge an. Ist das bei allen so?

Nein, etliche der 350 Betriebskrankenkassen halten ihre Sätze. Aber wenn die medizinsiche Versorgung teurer wird, können sich auch die Betriebskrankenkassen, die meist an der Verwaltung sparen, nicht entziehen.

Seit Jahren bin ich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Als Rentner werden für die Berechnung meiner Beiträge nicht nur meine Rentenbezüge, sondern alle Einnahmen zugrunde gelegt. Ich möchte meine Einkünfte aber nicht offen legen, lohnt sich ein Wechsel zur Privaten?

Je höher das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung, desto höher sind meist die Prämien. In der Regel wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Ihrem Alter teuer. Und als freiwillig Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind sie verpflichtet, Ihre gesamten Einkünfte offenzulegen. Noch hat der Gesetzgeber dies nicht anders geregelt.

Ich bin 50, habe nur für mich zu sorgen und möchte gerne eine private Versicherung abschließen. Wird das billiger als die jetzige Kassenmitgliedschaft?

Das ist gut möglich. Es kann aber auch viel teurer werden. Letzteres dann, wenn Sie sich ein riesiges Leistungsspektrum aussuchen und wenn Sie schon mal ernsthaft krank waren. Dann werden Aufschläge kalkuliert. Stellen Sie einen Probeantrag. Auf den antwortet die Versicherung mit einem Angebot. Und wenn das dann zufriedenstellend ist, nehmen Sie den Vertrag an. Erst dann sollten Sie bei Ihrer Kasse kündigen.

Kann man von der privaten Versicherung später wieder zu einer Kasse zurück?

Nein. Einmal privat- immer privat versichert. Wer schon 55 ist und auch weniger verdient als die Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 6450 Mark im Monat im Westen und 5325 im Osten, kommt meist nicht mehr zurück in eine gesetzliche Kasse.

Wie kann man dem Beitragsanstieg der privaten Versicherung im Alter entgehen?

Durch mehr Vorsorge-Sparen. Man kann einen zehnprozentigen Aufschlag zahlen. Der ist für alle Neuverträge Pflicht. Das Geld wird zurückgestellt und soll den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr stabil halten. Die zweite Möglichkeit: Sie dünnen den privaten Vertrag aus und verzichten im Alter auf Leistungen, die Ihnen nicht so wichtig sind.

Seit ein paar Jahren bin ich privat krankenversichert. Bisher hatte ich jedes Jahr Beitragssteigerungen. Können Sie mir den Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer empfehlen?

Nicht unbedingt, weil damit alle bisher angesparten Altersrückstellungen verloren sind. Sie sollten vielmehr mit Ihrem Versicherungsberater Kontakt aufnehmen und die vorhandenen Versicherungstarife überprüfen. Durch den Einbau von Selbstbeteiligungen können Sie Ihre Beiträge durchaus reduzieren.

Ich bin 36 und mache mich zur Zeit selbstständig. Bin ich besser gesetzlich oder privat krankenversichert?

Als Privatversicherter können Sie viel Geld sparen, wenn Sie noch gesund sind und später keine Familie haben. Wenn Sie aber verheiratet sind und - mal angenommen - zwei Kinder haben, dann sind das möglicherweise drei Personen ohne eigenes Einkommen. Die können sie dann kostenfrei bei der gesetzlichen Kasse mitversichern. Sind Sie privat versichert, müssten weitere Verträge abgeschlossen werden.

Als Selbstständige bin ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist es richtig, dass ich einen Mindestbeitrag bezahlen muss, auch wenn ich sehr wenig verdiene?

Das stimmt. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Selbstständige eine gesetzliche Mindestbemessungsgrenze von monatlich 3360 Mark, auf die Beiträge gezahlt werden müssen. Das gilt auch ,denn Sie weniger verdienen.

Ich bin 35 und zahle zurzeit 600 Mark an Krankenversicherung Monat für Monat. Demnächst soll ich jeden Monat zehn Prozent Zuschlag draufzahlen. Der soll den Beitrag der privaten Krankenversicherung ab dem 65. Lebensjahr drücken. Halten Sie das für sinnvoll?

Nein, in Ihrem Fall nicht. Denn wenn Sie die 60 Mark 25 Jahre lang in eine private Rentenversicherung stecken und das Geld bis 65 stehen lassen, haben Sie rund 60 000 Mark. Oder es beginnt eine lebenslange Monatsrente von 400 Mark. Davon sollten Sie nach menschlichem Ermessen den Beitragsanstieg bewältigen können. Als Altversicherter dürfen Sie den Erhöhungsvorschlag ablehnen. Der eigentliche Clou: Sollten Sie früh versterben, bleibt Ihr Geld in der Familie. Was Sie an die Versicherung überwiesen haben, ist weg.

Zum Wintersemester möchte ich studieren, bisher bin ich bei meinen Eltern mitversichert, wie hoch sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Bis zum 27. Lebensjahr bleiben Sie bei den Eltern mitversichert. Dann sind die Beiträge für Studenten in allen gesetzlichen Krankenversicherungen identisch und liegen bei 80 Mark pro Semester.

Die Fragen beantworteten Sylvilin Krüger vom AOK-Landesverband, Viola Matzke von der Landesgeschäftsstelle der Barmer Ersatzkasse, Reiner Ziebeil vom Landesverband-Ost der Betriebskrankenkassen sowie von Michael Lietz und Uwe Knop vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Berlin.

Ich möchte gerne in eine günstigere gese

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