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Tarifkonflikt: Gericht verbietet Lokführerstreik in NRW

Schlagabtausch zwischen Bahn und Lokführern: Das Düsseldorfer Landgericht hat einen Streik der Lokführer in Nordrhein-Westfalen erneut verboten. Die Gewerkschaft kündigte prompt an, vor der nächsten Instanz die Entscheidung anzufechten.

Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat den geplanten Streik der Lokführer im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen erneut verboten. Das Gericht erließ auf Antrag der Deutschen Bahn AG eine Einstweilige Verfügung. Die Richter beriefen sich auf den Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb auch nur ein Tarifvertrag gelten soll. Außerdem habe die Bahn keine "Kampf-Parität". Da sie mit den meisten Mitarbeitern einen Tarifvertrag abgeschlossen habe und deswegen für beide Seiten die Friedenspflicht gelte, könne die Bahn vom Mittel der Aussperrung keinen Gebrauch machen.

Damit unterlag die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erneut. Deren Bundesvorsitzender Manfred Schell hatte der Bahn vor dem Gerichtstermin vorgeworfen, eine juristische "Zermürbungstaktik" zu betreiben. Die GDL will einen eigenständigen Tarifvertrag notfalls mit Streik erkämpfen und damit Lohnerhöhungen von 31 Prozent sowie kürzere Arbeitszeiten durchsetzen. Dies lehnt die Bahn kategorisch ab.

"Die Begründung kann so nicht stehenbleiben"

Der GDL-Landesvorsitzende in NRW, Frank Schmidt, kündigte an, die Entscheidung in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht anzufechten. Die Gewerkschaft sehe sich ihres grundgesetzlich verbrieften Streikrechts beraubt. "Die Begründung kann so nicht stehenbleiben."

Die Deutsche Bahn AG begrüßte das Urteil und forderte die GDL-Führung auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Das Gericht sei in vollem Umfang den Anträgen der Bahn gefolgt. Erst vor drei Wochen hatte das gleiche Gericht einen Warnstreik der GDL verboten.

GDL scheitert vor Frankfurter Arbeitsgericht

Auch in Frankfurt wurde heute verhandelt. Hier ist die GDL vor dem Arbeitsgericht in einem Eilverfahren gegen die Deutsche Bahn gescheitert. Das Gericht wies mehrere Anträge auf Einstweilige Verfügungen zurück, weil "die Gerichte für Arbeitssachen nur äußerst zurückhaltend in Tarifauseinandersetzungen und das damit zusammenhängende Arbeitskampfgeschehen eingreifen sollten", wie das Gericht mitteilte. "Drohszenarien der jeweiligen Gegenspieler in Tarifauseinandersetzungen müssen weitgehend ertragen werden." Die GDL wollte der Bahn unter anderem die Behauptung untersagen lassen, Streiks für einen eigenständigen Tarifvertrag seien rechtswidrig. (mit dpa)

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