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Wirtschaft: Tarifrunde 2002: Wie der Gesetzgeber die Macht der Tarifparteien sichert

Irgendwo zwischen sieben und acht Millionen liegt die Mitgliederzahl der deutschen Gewerkschaften. Vor zehn Jahren waren es noch über zehn Millionen.

Irgendwo zwischen sieben und acht Millionen liegt die Mitgliederzahl der deutschen Gewerkschaften. Vor zehn Jahren waren es noch über zehn Millionen. Irgendwo um die zehn Millionen liegt die Zahl der privaten Aktionäre und Fondsbesitzer in Deutschland. Vor zehn Jahren waren es dramatisch weniger als fünf Millionen.

Die Zahlen zeigen, dass sich etwas verändert hat in Deutschland. Es gibt mehr Aktionäre als Gewerkschafter - und trotz der Baisse an den Börsen und der von vielen Beschäftigten empfundenen Gerechtigkeitslücke nimmt der Abstand zwischen beiden Zahlen zu Gunsten der Aktienbesitzer zu. Trotzdem aber haben die Gewerkschaften - im Gegensatz zu den Aktionären - immer noch die politische Gestaltungsmacht: Von ihrem Votum macht die Bundesregierung ihre Bereitschaft zu Sozialreformen abhängig, von ihrer Tarifpolitik hängt entscheidend ab, ob und wann ein Aufschwung in Deutschland stattfindet.

Die politische Autorität der Gewerkschaften legitimiert sich allerdings schon lange nicht mehr aus dem markigen Spruch "Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will", mit dem die Arbeitnehmerbewegung ihr Selbstbewusstsein demonstriert. Längst ist der Gesetzgeber an die Stelle einer starken, kampfkräftigen und mobilisierungsfähigen Arbeitnehmerschaft getreten. Er sichert den Einfluss der Gewerkschaften - vor allem dort, wo es die gewerkschaftliche Basis nicht mehr kann.

So hat die Bundesregierung beispielsweise mit dem Tariftreuegesetz ein Vorhaben auf den Weg gebracht, das dafür sorgen soll, dass öffentliche Aufträge nur noch an die Unternehmen vergeben werden sollen, die ihren Arbeitnehmern tatsächlich den Tariflohn bezahlen. Das soll vor allem die Tarifverträge auf dem Bau sichern - denn die Baugewerkschaft und die Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft sind nicht mehr in der Lage, ihre Tarifverträge auch tatsächlich durchzusetzen. Das Tariftreugesetz wird - wenn es denn in Kraft tritt - entweder von den Arbeitsämtern oder aber von den Zollverwaltungen kontrolliert.

Auf dem Bau ist diese Entwicklung am weitesten fort geschritten. Das liegt zum einen daran, dass die Baugewerkschaft inzwischen zum überwiegenden Teil aus Rentnern besteht. Zum anderen liegt es daran, dass selbst tarifgebundene Unternehmen die Verträge nicht einhalten. Auch in der Metallindustrie werden überzogene Tarifabschlüsse dadurch abgestraft, dass die Unternehmen sich nicht mehr daran halten. Die Arbeitgeberverbände haben dazu extra Tochterverbände gegründet, in die man wechseln kann, wenn einem der Tarifvertrag nicht mehr passt: OT - ohne Tarif heißen diese Verbände. Ein Drittel der organisierten Metallarbeitgeber in Bayern sind hier bereits Mitglieder, in Sachsen haben nach Angaben der Arbeitgeber schon mehr als achtzig Prozent der Arbeitgeber für OT votiert.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die Bundesregierung als Gesetzgeber für die Tarifautonomie in Deutschland geworden ist: Sie hat auch im neuen Betriebsverfassungsgesetz verboten, dass die Betriebsparteien zum Beispiel Lohnverzicht vereinbaren können, wenn Arbeitsplätze in Gefahr sind. Betriebsrat und der Arbeitgeber im Unternehmen dürfen nichts unterschreiben, was die Arbeitnehmer schlechter stellt als der Tarifvertrag.

Im schlimmsten Fall kann die Bundesregierung einen Tarifvertrag auch für allgemeinverbindlich erklären. Dann müssen sich auch Arbeitgeber daran halten, die gar nicht Mitglieder im Arbeitgeberverband sind. Dieses Instrument wird vor allem dann angewendet, wenn ein Tarif sonst nicht durchsetzbar ist: Der Mindestlohn auf deutschen Baustellen ist ein Beispiel dafür. Bei den Tarifparteien ist die Allgemeinverbindlichkeit nicht besonders beliebt. Weil sie dort, wo sie ausgesprochen wird, die faktische Machtlosigkeit der Tarifpartner zeigt.

Das Korsett, mit dem der Gesetzgeber die Tarifautonomie sichert, ist noch enger: Mit dem 630-Mark-Gesetz, dem neuen Betriebsverfassungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Tarifvertragsgesetz, mit Jobaktiv-, Teilzeit-, Kündigungsschutz- und Scheinselbständigengesetz hat die Bundesregierung die Rechte der organisierten Arbeitnehmerschaft festgeschrieben. Und dafür gesorgt, dass die Gewerkschaften ihren Einfluss behalten. Auch wenn die Mitgliederzahl dramatisch abgenommen hat.

uwe

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