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Wirtschaft: Tariftreue-Erklärung tritt in Berlin wieder in Kraft

BERLIN . Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin werden sich Bauunternehmen, Gebäuderreiniger und Gebäudeverwalter nun doch wieder an die umstrittene "Tariftreue-Erklärung" gewöhnen müssen.

BERLIN . Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin werden sich Bauunternehmen, Gebäuderreiniger und Gebäudeverwalter nun doch wieder an die umstrittene "Tariftreue-Erklärung" gewöhnen müssen. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz, wie die Bauverwaltung am Freitag bestätigte. Demnach werden die Senats- und Bezirksverwaltungen in Berlin Aufträge in den Bereichen Bau, Gebäudereinigung und -management nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten Tariflöhne zu zahlen und dies auch von ihren Subunternehmen verlangen. Ist diese Hürde genommen, kann die öffentliche Hand bei gleichwertigen Geboten noch ein weiteres Kriterium bei der Vergabe berücksichtigen: Den Zuschlag erhält der Bewerber, der zusätzlich nachweist, daß er Ausbildungsplätze bereitstellt.Das Gesetz wird nach Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten, verlautete aus der Senatsverwaltung. Einzige Ausnahme: Für den Straßenbau gilt die Regelung vorerst nicht. Nachdem das Kartellamt die Tariftreue-Erklärung in diesem Bereich schon 1998 wegen der marktbeherrschenden Stellung der öffentlichen Hand untersagt hatte, liegt der Streit nun vor dem Bundesgerichtshof. Der zuständige Referatsleiter der Bauverwaltung, Klaus Groth, ist dennoch optimistisch: Man habe "die nicht ganz unbegründete Hoffnung", daß der Bundesgerichtshof die neuen Vorgaben auf Bundesebene bei seiner Entscheidung berücksichtigt, sagte er dem Tagesspiegel.Grundlage für die Berliner Regelung ist nämlich das Anfang des Jahres novellierte deutsche Wettbewerbsrecht. Dieses ermächtigt die Länder, zusätzliche, nicht-auftragsbezogene Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltend zu machen. Voraussetzung ist, daß dies in einem entsprechenden Landesgesetz geregelt wird. Berlin ist das erste Bundesland, das von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Sowohl bei der Fachgemeinschaft Bau als auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) stößt das neue Vergabegesetz auf Kritik. Das "Vorpreschen Berlins" führe zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung auf dem regionalen Baumarkt. Denn in Brandenburg ist derzeit kein entsprechendes Gesetz geplant. Auch sei unklar, "was nun eigentlich Tariflohn ist - mit oder ohne Öffnungsklausel?", monierte die Fachgemeinschaft. Die IHK sprach von einem "zweifelhaften Mittel". Es gebe bessere Möglichkeiten, Schwarzarbeit und Dumping auf dem Bau zu bekämpfen, etwa die Einführung einer Chipkarte.

O U (chi)

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