zum Hauptinhalt
Halb voll? Halb leer? Fast die Hälfte des Geldes, das Sascha Sirtl (34) gewann, beansprucht das Finanzamt für sich.

© dpa

Teilnehmer muss Siegesprämie versteuern: Gericht urteilt: „Big Brother“ ist Arbeit

Reality-Show-Gewinner Sascha Sirtl klagte gegen das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof entschied: Das Preisgeld muss versteuert werden.

Von Maris Hubschmid

Berlin - „Big Brother“-Star zu werden ist eine Leistung. So zumindest sieht das der Bundesfinanzhof. Der wies jetzt die Beschwerde eines 34-Jährigen zurück, der nicht hinnehmen wollte, dass er sein in der Fernsehshow gewonnenes Preisgeld versteuern sollte. Der heute in Köln lebende Sascha Sirtl hatte als Erstplatzierter der fünften Staffel 2005 eine Million Euro eingeheimst. Er kaufte sich ein Auto und ließ ein Haus bauen. Dann forderte der Staat das verbliebene Geld von ihm ein – knapp die Hälfte der Million, weil die unter steuerpflichtige „sonstige Einkünfte“ falle. Das Gericht gab dem Finanzamt recht – schließlich habe der Sendungsteilnehmer für das Geld gearbeitet.

Das überrascht offenbar nicht zuletzt den Teilnehmer selber. Das Männer-Model war im März 2004 in den Container der RTL2- Show gezogen und in den darauffolgenden Monaten bei alltäglichen Dingen gefilmt worden. Sirtl beharrte darauf, dass sein Sieg als Spiel- oder Wettgewinn zu verbuchen sei, entsprechend einem Lottogewinn, der per Gesetz steuerfrei ist.

Sirtl schuldete dem Sender seine Anwesenheit

Der Bundesfinanzhof argumentierte dagegen: Sirtl habe sich verpflichtet, sich rund um die Uhr beobachten und belauschen zu lassen und sämtliche Verwertungsrechte abgetreten. Zudem habe sich der Kandidat in Wettkämpfen gegen die insgesamt 61 „Big Brother“-Teilnehmer behauptet. Anders als von der Produktionsfirma Endemol erklärt sei die Auswahl durch die Zuschauer, die per Telefon über das Weiterkommen abstimmen, also keine zufällige – sondern die verdiente Anerkennung seiner Performance. Sirtl habe mit seinem Verhalten zumindest mittelbar Einfluss nehmen können.

Folgen für die Branche

Das Urteil wird nach Meinung von Rechtsexperten auch Auswirkungen auf Castingshows wie „Deutschland sucht den Superstar“ und „Germany’s Next Topmodel“ haben. Ob die Gewinner der vergangenen Jahre nun nachträglich belangt werden können, ist unklar.

Viel zu wissen ist dagegen aus Sicht des Staats keine Leistung: Quizshows wie „Wer wird Millionär?“ stuft er als Spielshows ein, wie das Bundesfinanzministerium bestätigt. Der Geschichtsprofessor aus Münster, der 2000 bei Günther Jauch als erster die Millionenfrage richtig beantwortete und alle, die ihm folgten, haben demnach einfach nur Glück gehabt. Sie werden diese Kränkung verschmerzen – sie macht rund eine halbe Million Euro Unterschied zu ihren Gunsten aus.

Zur Startseite