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TEILZEIT: Gute Planung ist entscheidend

Diese Punkte sollten Arbeitnehmer beachten, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren möchten: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben einen Anspruch auf Teilzeit – vorausgesetzt, sie sind dort länger als sechs Monate beschäftigt. Im Vertrag sollte geklärt sein, ob es Möglichkeiten gibt, in die Vollzeit zurückzukehren.

Diese Punkte sollten Arbeitnehmer beachten, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren möchten:

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben einen Anspruch auf Teilzeit – vorausgesetzt, sie sind dort länger als sechs Monate beschäftigt. Im Vertrag sollte geklärt sein, ob es Möglichkeiten gibt, in die Vollzeit zurückzukehren. Das kann notwendig werden, zum Beispiel bei einer Trennung oder wenn der Partner stirbt.

Außerdem ist es wichtig zu klären, wie mit Überstunden umgegangen wird: Sollen sie gutgeschrieben, für Urlaub verwendet oder ausbezahlt werden? Zudem sollte mit dem Arbeitgeber festgehalten werden, dass man auch in Teilzeit den Anspruch auf Weiterbildung hat.

Wer dauerhaft in Teilzeit geht, sollte außerdem die Möglichkeit zu einer Teilabfindung klären. ffe

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