zum Hauptinhalt
Die Gebühren für die erste Abmahnung sollen gedeckelt werden.

© dpa

Telefonabzocke: Regierung will Bauernfänger stoppen

Unerlaubte Telefonwerbung soll deutlich teurer werden, Abmahngebühren gedeckelt, Inkasso-Betrüger zur Strecke gebracht. Nicht schlecht, aber zu spät - findet nicht nur die Opposition.

Nervige Telefonwerbung, unseriöse Inkassounternehmen und teure Abmahnungen: Die schwarz-gelbe Regierung will zwielichtigen Geschäftemachern das Leben schwerer machen. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett ein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegtes Regelungspaket beschließen. Wenn alles gutgeht, werden die Beschlüsse noch vor der Bundestagswahl am 22. September wirksam. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge per Fax oder E-Mail bestätigt werden müssen. Erst dann sollen sie wirksam sein. Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig mit bis zu 300 000 statt bislang mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Zudem will die Regierung Bürger stärker vor zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen schützen. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren zustande gekommen sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, hieß es.

Außerdem will die Koalition Anwälte einschränken, die sich auf Abmahnungen regelrecht spezialisiert haben. Eine erste Abmahnung soll private Internetnutzer demnach künftig höchstens 155,30 Euro kosten. In den vergangenen Jahren haben sich Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Dabei geht es häufig um illegal getauschte Musik, Filme oder Computerprogramme. Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen im Alter über 14 Jahren mindestens einmal abgemahnt.

Die Justizministerin hob hervor, es bleibe möglich, gegen verbotenes Herunterladen von Daten vorzugehen. Opposition und Verbraucherschützer sind die gedeckelten Abmahngebühren jedoch grundsätzlich zu hoch. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Elvira Drobinski-Weiß, kritisierte den Gesetzentwurf als „Kniefall vor der Abmahnindustrie“. Eine Obergrenze von weniger als 100 Euro für Abmahn-Gebühren wäre daher ein „angemessener Kompromiss“ gewesen. Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, sind zudem die Passagen zu Urheberrechtsverletzungen zu undeutlich formuliert. Außerdem sollten nicht nur Glücksspielverträge, sondern auch andere telefonisch angebotene Verträge immer erst schriftlich bestätigt werden müssen, forderte er. Das Gesetz sei „nun wirklich überfällig“.

Recht deutlich mit einem Seitenhieb auf den Koalitionspartner CDU/CSU drückte sich auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Erik Schweickert aus. Er begrüße es, „dass nun endlich auch die Union dem Gesetzentwurf gegen Verbraucherabzocke zustimmt“. (Tsp/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false