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Telekom-Affäre: DGB-Chef Sommer wurde auch bespitzelt

Offenbar wurde auch der DGB-Chef Michael Sommer Opfer der Telekom-Spitzelaffäre. Ein Sprecher der Telekom bestätigte, dass weitere Aufsichtsräte betroffen seien.

Die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom weitet sich aus. Wie die "Financial Times Deutschland" (Mittwochausgabe) berichtet, sind offenbar auch Telefonverbindungsdaten des Chefs des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, im Auftrag der Telekom durchleuchtet worden. Sommer habe gegenüber der Zeitung bestätigt, dass Konzernchef René Obermann ihn in der vergangenen Woche über entsprechende Erkenntnisse der Bonner Staatsanwaltschaft informiert habe. Es sei "ein Skandal, dass man nicht einmal vor dem DGB und dessen Vorsitzenden Halt macht", sagte Sommer der Zeitung. 

Die Spitzeleien seien eine schwere Belastung für die Mitbestimmung und die Sozialpartnerschaft. "Ich erwarte nun, dass die Staatsanwaltschaft Schritte unternimmt. Und ich erwarte nicht nur, dass die Telekom sich entschuldigt, sondern dass sie glaubhaft macht, dass dies keine Mittel in einem Unternehmen sind", sagte der DGB-Chef weiter. 

Telekomsprecher: Weitere Aufsichtsräte sind betroffen

Ein Sprecher der Telekom habe den Vorgang unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren wollen. Staatsanwalt Fred Apostel habe gegenüber der Zeitung lediglich bestätigt, dass weitere Aufsichtsräte betroffen seien. Die Benachrichtigung der Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft werde derzeit vorbereitet.

Sommer hatte mit zwölf weiteren aktiven und ehemaligen Arbeitnehmervertretern aus dem Aufsichtsrat des Konzerns Ende Mai Strafanzeige gestellt, um als Prozessbeteiligter Einblick in die Akten zu bekommen. Parallel hatte sich die Telekom selbst an die Staatsanwaltschaft gewandt. Zuvor war bekannt geworden, dass in den Jahren 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten offenbar in großem Stil illegal erfasst und ausgewertet worden waren, um Verbindungen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten zu belegen. Damit sollte die Weitergabe vertraulicher Informationen unterbunden werden. (kk/ddp)

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