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Wirtschaft: Telekom muß Gebührenpläne korrigieren

BONN (wei).Die Deutsche Telekom AG kann ab sofort von ihren Kunden eine Gebühr von 27 DM erheben, wenn sie ihre Ferngespräche generell im Wege der Voreinstellung ("Preselection") über das Netz eines Wettbewerbers führen wollen.

BONN (wei).Die Deutsche Telekom AG kann ab sofort von ihren Kunden eine Gebühr von 27 DM erheben, wenn sie ihre Ferngespräche generell im Wege der Voreinstellung ("Preselection") über das Netz eines Wettbewerbers führen wollen.Das hat die Regulierungsbehörde am Montag in Bonn entschieden.Im nächsten Jahr soll das Entgelt auf 20 DM und im Jahr 2000 auf 10 DM gesenkt werden.Die Behörde gab damit einem entsprechenden Antrag der Telekom nur teilweise statt.Der Vorstand des Marktführers wollte zu Beginn des Jahres zunächst 95 DM für den Wechsel verlangen, zog seinen Antrag aber zurück, nachdem die Regulierungsbehörde erkennen ließ, daß eine Genehmigung nicht infrage kommt.Statt dessen beantragte der Telekom-Vorstand später ein Entgelt von 49 DM in diesem, 35 DM im nächsten und 20 DM im übernächsten Jahr.Diesem Antrag, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, habe man nur teilweise stattgegeben, um die Rechtssicherheit zu verbessern.Die von den privaten Wettbewerbern angebotene "Preselection" werde vom Markt nur zögernd angenommen.Die meisten Kunden wählen ihre Telefongesellschaft bei jedem Ferngespräch neu über die entsprechende Vorwahl aus, im sogenannten Call-by-call-Verfahren.Er könne nicht ausschließen, daß die offene Gebührenfrage dazu beitrage.

Scheurle geht davon aus, daß die Wettbewerber der Telekom die Wechselgebühr für ihre künftigen Kunden übernehmen.Grundsätzlich sei allerdings der einzelne Kunde gebührenpflichtig.Er betonte, daß jetzt alle Beteiligten Planungssicherheit hätten.Sein Stellvertreter Arne Börnsen trage die Entscheidung im vollen Umfang mit.Man habe zunächst überlegt, den Antrag ganz abzulehnen, sagte Scheurle weiter, weil die Telekom keine nachvollziehbare Begründung für die geforderten Entgelte vorgelegt habe.Grundsätzlich gehe die Telekom davon aus, daß sie ihre heute entstehenden Kosten über die Gebühr refinanzieren müsse.Eine Planung, wie diese Kosten in Zukunft gesenkt werden könnten, habe der Vorstand nicht vorgelegt.Dagegen habe bei der Anhörung der Beteiligten und der Experten weitgehend Einigkeit darüber geherrscht, daß die mit der Voreinstellung verbundenen Dienstleistungen erheblich rationalisiert und deshalb längerfristig wesentlich billiger erbracht werden könnten als heute.Der Telekom warf Scheurle vor, sie habe die Hinweise der Regulierer bei ihrem Antrag nicht berücksichtigt und bereits existierenden Untersuchungen keine Beachtung geschenkt.Er gehe davon aus, daß die Telekom die mit der Voreinstellung verbundenen Leistungen zu den jetzt genehmigten Preisen erbringen könne.Dabei handele es sich in erster Linie um Verwaltungskosten.Die dafür notwendigen Investitionen dürfen nicht in Ansatz gebracht werden.

Die Regulierungsbehörde hat mit ihrer Entscheidung erstmals darauf verzichtet, die Kosten der Telekom selber zu schätzen.Entscheidend für die Festlegung sei vielmehr der Vergleich mit anderen Märkten gewesen, auf denen bereits Wettbewerb herrscht, insbesondere mit dem US-Markt.Dort sei die Wechselgebühr inzwischen auf 1,49 Dollar zurückgegangen.In Bonn geht man davon aus, daß dieser Wert längerfristig auch in Deutschland erreicht wird.Die Telekom wollte zunächst keine Stellung nehmen, weil eine schriftliche Begründung der Regulierungsentscheidung noch nicht vorlag.Die Telekom kann gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde vor den Verwaltungsgerichten vorgehen.Telekom-Konkurrent Otelo bezeichnete die Gebühr als "zu hoch veranschlagt".Im internationalen Vergleich würden oft nur fünf bis zehn DM berechnet."Chancengleichheit entsteht nur dann, wenn sehr viel niedrigere Preise die Telekom dazu zwingen, effiziente Abläufe beim Wechsel eines Kunden zu einem neuen Anbieter einzuführen", erklärte Otelo-Chef Ulf Bohla.

Pre-Selection

Telefonkunden haben zwei Möglichkeiten, ihre Ferngespräche über einen Telefonanbieter ihrer Wahl zu führen.Durch die Wahl der fünfstelligen Netzvorwahl (etwa 01019 für Mobilcom oder 01011 für Otelo) kann man sich bei jedem Gespräch neu für den einen oder anderen Anbieter entscheiden.Dieses "call-by-call"-Verfahren ist jedoch lästig, vor allem, wenn der Kunde sich ohnehin dauerhaft für einen bestimmten Anbieter von Ferngesprächen entschieden hat.Wer sich also das Wählen der fünf Ziffern ersparen will, kann bei der Gesellschaft seiner Wahl anrufen und "Preselection" (Englisch für Vorauswahl) beantragen.Der Telefonanschluß wird dann so umgestellt, daß jedes Ferngespräch automatisch über den gewählten Anbieter geleitet wird.Der Kunde erhält dann zwei Telefonrechnungen: Eine von der Telekom für die Ortsgespräche, eine vom Alternativ-Anbieter für die Ferngespräche.

In Orten, in denen es auch alternative Anbieter von Ortsgesprächen gibt (zum Beispiel Netcologne in Köln) kann man auch komplett zu dem neuen Anbieter wechseln.Wenn der Kunde dann alle Orts- und Ferngespräche über Netcologne führt, kann er dennoch für ein einzelnes Gespräch zur Telekom zurückkehren - indem er nach dem normalen call-by-call-Verfahren die Netzvorwahl der Telekom (01033) vorwegwählt.

Viele Telefonkunden unterliegen bei Ferngesprächen dem Irrtum, daß nur der Wechsel zu einer anderen Telefongesellschaft eine "Preselection" darstellt.Tatsächlich ist aber auch derjenige, der Ferngespräche weiterhin über die Telekom führt, "preselected".Da auf dem liberalisierten Telefonmarkt jeder Anbieter gleichgestellt ist, ist es für den Kunden unmöglich, nicht "preselected" zu sein: Wer noch immer mit der Telekom Ferngespräche führt, ist deren Preselection-Kunde.Tsp

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