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Wirtschaft: Telekom muss mit Bußgeld rechnen Zu wenig Wettbewerb im Ortsnetz

Brüssel (sce/slo/HB). EUKommissar Mario Monti will die Deutsche Telekom zwingen, mehr Wettbewerb im Ortsnetz zuzulassen.

Brüssel (sce/slo/HB). EUKommissar Mario Monti will die Deutsche Telekom zwingen, mehr Wettbewerb im Ortsnetz zuzulassen. Der Ex-Monopolist verlange von den Konkurrenten wettbewerbswidrig hohe Preise für den Zugang zum Ortsnetz und müsse daher mit einem Bußgeld rechnen. Das erfuhr das „Handelsblatt“ aus Kreisen der EU-Kommission. „Der Fall steht vor dem Abschluss“, hieß es. Ein paradoxer Nebeneffekt dieser Entscheidung könnte sein: Die Telekom bekäme dadurch mehr Spielraum beim Durchsetzen höherer Preise.

Monti hatte gegen die Deutsche Telekom vor einem Jahr ein entsprechendes Kartellverfahren eröffnet. Grundlage dafür waren Beschwerden von Arcor und einigen regionalen Telefongesellschaften. Die Unternehmen kritisieren den geringen Preisunterschied zwischen den Kosten, die die Telekom ihnen für den Ortsnetzzugang in Rechnung stellt (12,48 Euro pro Monat), und den Anschlussgebühren, die der Konzern von den eigenen Kunden verlangt (13,72 Euro für einen analogen Anschluss). „Wir können unter diesen Bedingungen keinen konkurrenzfähigen Angebote machen“, sagt der Manager eines Telekom-Konkurrenten. Ein Monti-Vertrauter verweist darauf, dass in Deutschland trotz der Öffnung des Telekommarktes ab 1998 51 Millionen von 54 Millionen Telefonanschlüssen von der Telekom betrieben werden. „Das Tarifsystem der Telekom verhindert fairen Wettbewerb um die Kunden“, sagt ein mit dem Fall vertrauter EU-Beamter.

Experten sehen zwei Lösungen für das Problem: Die Endkundenpreise müssten steigen – oder die Mietpreise für den Ortsnetzzugang der Wettbewerber müssten sinken. Die Kommission würde das Letztere vorziehen. Doch in der Branche gilt ein Anstieg der Endkundentarife als wahrscheinlich. Der Grund: Die Telekom argumentiert, dass die Telefonanschlussgebühren bis heute nicht kostendeckend seien. Bisher heißt es bei der Telekom als Reaktion auf das EU-Kartellverfahren: Man habe keine Möglichkeit, das Problem zu lösen, denn Endkunden- und Vorleistungspreise würden reguliert.

Das wirkt sich voraussichtlich entlastend auf die Höhe des Bußgeldes aus: Zwar kann die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes gegen die Telekom verhängen. Beobachter rechnen jedoch eher mit einer „symbolischen“ Summe.

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