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Telekom-Prozess: Rückendeckung für Ron Sommer

Weitere Telekom-Chefs stützen im Telekom-Prozess die Aussage von Ex-Konzernchef Sommer: Die umstrittene Übernahme von Voicestream sei erst nach dem dritten Börsengang endgültig entschieden worden. Die Klägeranwälte bezweifeln das.

Mit Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick hat erstmals ein aktiver Top-Manager der Deutschen Telekom im Musterprozess um den sogenannten dritten Börsengang des Unternehmens ausgesagt. Wie zuvor schon der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Dietrich Winkhaus stützte Eick am Dienstag die Darstellung des früheren Konzernchefs Ron Sommer, dass die Übernahme des US-Mobilfunkers Voicestream innerhalb weniger Tage im Juli 2000 abgewickelt worden sei. Die Kläger vermuten hingegen, dass der letztlich rund 39 Milliarden Euro schwere Deal bereits während des im Juni abgeschlossenen Börsengangs verabredet und rechtswidrig nicht bekanntgegeben worden sei.

Eick, der vor dem Oberlandesgericht nicht als Zeuge sondern als Parteivertreter befragt wurde, schilderte "sehr harte Gespräche" zwischen Sommer und Voicestream-Chef John Stanton vom 13. bis 16. Juli 2000 im Urlaubsort Sun Valley im US-Staat Idaho. "Beide Seiten mussten schließlich die Interessen ihrer Aktionäre schützen." Nach der grundsätzlichen Einigung habe man alle Kräfte auf die Verwirklichung des Geschäfts konzentriert, das bereits eine Woche später abgeschlossen wurde. Seit Jahresbeginn habe ein Telekom-Team weltweit nach Übernahmekandidaten gesucht und umfangreiche Vorarbeiten geleistet.

War Voicestream zu teuer?

Ex-Aufsichtsratschef Winkhaus zufolge lagen dem Kontrollgremium bei seiner Entscheidung am 23. Juli die Übernahmeverträge nicht schriftlich vor. Kein Mitglied des Gremiums habe in der vierstündigen "finalen Sitzung" danach gefragt, weil dies nicht üblich gewesen sei. Vielmehr habe man sich auf den Vortrag des Vorstands verlassen. Im Aufsichtsrat habe es Bedenken wegen des sehr hohen Kaufpreises gegeben, sagte der damalige Aufsichtschef. Letztendlich sei die strategische Entscheidung einstimmig gefällt worden. Hintergrund seien die starken Wachstumserwartungen auf dem Mobilfunkmarkt in den USA gewesen.

Im Prozess verlangen rund 16.000 Anleger von der Telekom 80 Millionen Euro Schadenersatz für erlittene Kursverluste, weil sie sich vom Börsenprospekt zur dritten Aktienplatzierung im Jahr 2000 nicht richtig informiert fühlen. Dieser hatte die gut einen Monat später bekanntgegebene Voicestream-Übernahme mit keinem Wort erwähnt. Die Klägeranwälte haben inzwischen die Vernehmung der an den Verhandlungen in Sun Valley beteiligten Telekom-Vorstände Max Hirschberger und Jeffrey Hedberg sowie des Voicestream-Chefs Stanton beantragt. Über den Antrag ist noch nicht entschieden. (ck/dpa)

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